Quelle: aerzteblatt.de – Die derzeitige Coronaviruskrise und die damit unumgängliche Selbstisolation ist für viele belastend und kann für Menschen, die anfällig für oder bereits erkrankt an Depressionen sind, eine große Herausforderung sein. Daher bietet die Stiftung Deutsche Depressionshilfe für Betroffene ab sofort digitale Unterstützung und Beratung an. Grundsätzlich empfiehlt es sich, sozial und körperlich aktiv zu bleiben und den verbalen Austausch mit Freunden und Angehörigen zu suchen, so die unabhängige gemeinnützige Stiftung gestern in Leipzig.

„Sehr wichtig ist darüber hinaus, die Bettzeit nicht zu verlängern, da bei vielen Betroffenen eine längere Liegedauer und auch längerer Schlaf nicht zu einem Abbau, sondern einer Zunahme des Erschöpfungsgefühls und der Depressionsschwere führen“, sagt der Vorsitzende der Stiftung Deutsche Depressionshilfe, Ulrich Hegerl, Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Goethe-Universität Frankfurt. Weiterhin helfe ein detaillierter Tages- und Wochenplan.

Das digitale Selbstmanagementprogramm iFightDepression der Depressionshilfe kann dabei unterstützen, den Alltag besser und strukturiert zu erleben. Es steht derzeit für sechs Wochen ohne Einschränkungen zur Verfügung.

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Behandlung via Telefon und Videosprechstunde

Neben digitalen Selbstmanagement-Programmen gibt es natürlich weiterhin die konventionelle, d.h. persönliche psychotherapeutische Behandlung zwischen Patient und ärztlichem oder psychotherapeutischen Therapeuten. In Zeiten, in denen persönliche Kontakte möglichst reduziert werden sollten, stellt sich natürlich zunehmend die Frage, wie die psychotherapeutische Versorgung weiterhin aufrechterhalten werden kann. Wie das Deutsche Ärzteblatt am Freitag berichtete, wünschen sich Psychotherapeuten verstärkt alternative Behandlungsformen über Telefon oder via Videosprechstunde. Denn Personen mit psychischen Erkrankungen benötigen auch während der COVID-19-Pandemie weiter oder angesichts Isolation und Unsicherheiten gerade jetzt eine psychotherapeutische Versorgung.

Wie Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, berichtet, bestehe nun auch die Möglichkeit, die Behandlung online per Videosprechstunde durchzuführen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben Mitte März diesen Jahres beschlossen, die Begrenzung der Videosprechstunde – vorher war die Abrechnung von Videosprechstunden auf 20 Prozent je Gebührenordnungsposition beschränkt – aufzuheben. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum Ende des zweiten Quartals 2020.

Gleichstellung von Telefon- und Videosprechstunde gefordert

Die Psychotherapeutenkammer begrüßt grundsätzlich die neuen Möglichkeiten, gerade auch für Patienten, die in Qurantäne stehen. Sie verweist jedoch auch auf solche Patienten, die aus unterschiedlichen Gründen nicht an einer Videosprechstunde teilnehmen könnten. Daher sollte die Behandlung auch telefonisch möglich sein, so Dietrich Munz. Die Kammer fordert daher zumindest vorübergehend eine Gleichstellung der Telefon- mit der Videosprechstunde. Aktuell ist dies nur vereinzelt möglich, etwa in Rheinland-Pfalz oder für die Akutsprechstunde.

Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer Dietrich Munz hält dies für ein „Unding“, da gerade COVID-19 Patienten Beratung und Behandlung benötigten – über Video oder Telefonat. Dies gelte etwa für ältere Menschen, die nach wie vor die traditionelle Behandlungsform bevorzugen würden. Und eine Behandlung mit Schutzausrüstung sei weder für den Patienten wünschenswert noch angesichts der derzeitigen Lieferengpässe für Schutzkleidung vorstellbar. Nach Ansicht der Psychotherapeutenkammer sollten zudem zeitlich befristet auch weitere Sprechstunden, etwa die probatorischen Gespräche, in Einzelfällen mittels Videosprechstunde möglich sein. Derzeit bestehe nun einmal eine Notlage bei einigen Patienten, die eine Videobehandlung auch in solchen Fällen nötig mache, die eigentlich einen persönlichen Kontakt erforderten.

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Bildquelle

  • Mann sitzt alleine auf Couch: Nik Shuliahin, unsplash.com