Die Telematikinfrastruktur (TI) soll alle Akteure des Gesundheitswesens in Deutschland, wie etwa Arzt- und Physiotherapiepraxen, Krankenhäuser und Apotheken, aber auch Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen miteinander vernetzen. Um den Austausch wichtiger medizinischer Daten zu ermöglichen, handelt es sich bei der TI um ein geschlossenes System. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den TI-Anwendungen, die Sie als Patientin oder Patient auf ihrem Smartphone oder Tablet nutzen können. Aber auch Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer sollen hier Information rund um die Entwicklung der TI informiert werden. Für weitere Informationen zu den Anwendungen der TI klicken Sie hier um auf die Webseite der gematik weitergeleitet zu werden. 

Im folgenden werden drei Angebote von TI-Apps vorgestellt: 

  • die elektronische Patientenakte (ePA)
  • das elektronische Rezept (e-Rezept)
  • TI-Messenger (TIM)

elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll alle Gesundheitsdaten der Versicherten an einem Ort bündeln, sodass sich die Versorger schnell einen Überblick über die Krankengeschichte einer Patientin oder eines Patienten machen können. Den Zugang auf die ePA erhalten Sie als gesetzlich Versicherter von Ihrer Krankenkasse. Jede gesetzliche Krankenkasse bietet den Versicherten ihre eigene ePA an, die als App angeboten wird. Eine detaillierte Auflistung der angebotenen ePAs finden Sie unter folgenden Button.

Comicfigur vor großem Smartphone

Was sind nun die Vorteile für Sie als Patientin oder Patient? Die Versorger haben – bei jeweiliger Berechtigung – eine komplette und strukturierte Übersicht über Ihre Gesundheitsdaten. Dadurch kann der interdisziplinäre Austausch zwischen den Versorgern optimiert werden, wodurch auch Sie in Form einer optimaleren Versorgung profitieren. Außerdem werden Doppeluntersuchungen vermieden, da die Daten von bspw. Röntgen- oder CT- Aufnahmen nicht verloren gehen. Somit sparen Sie sich doppelte Wege zu Untersuchungen. Außerdem wird auch ein Arztwechsel einfacher, da Sie nicht erst Ihre gesamte Krankheitsgeschichte erzählen und Formulare ausfüllen müssen.

 

Die Nutzung der ePA ist für Patientinnen und Patienten freiwillig. Da es sich bei der ePA um eine vom Patienten geführte Akte handelt, können Patienten selbst bestimmen, welche Versorger Zugriff auf die Akte erhalten und ob auf alle oder nur auf ausgewählte Daten (z. B. Arztbrief, Migränetagebuch oder Medikationsplan) zugegriffen werden kann. Daneben können auch wichtige Gesundheitspässe wie der Impfpass oder Mutterpass in die ePA implementiert werden. Ihre Krankenkasse hat auf diese Daten keinen Zugriff. Auch darüber hinaus unterliegt die elektronische Patientenakte hohen Datenschutzbestimmungen. .

elektronisches Rezept (e-Rezept)

Die Einführung des elektronischen Rezepts (e-Rezept) soll künftig Zeit und Wege ersparen und die Medikamentenabgabe sicherer gestalten. Aktuell sind noch nicht alle technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung des E-Rezeptes vorhanden. Damit Patientinnen und Patienten das e-Rezept einlösen können, wird eine App benötigt, die unter folgenden App-Stores heruntergeladen werden kann (AppStore, Google Play Store oder Huawei AppGallery). Mit ihr können Sie Ihre Rezepte in Zukunft digital empfangen und einreichen. Im Folgenden soll dargelegt werden, wie das e-Rezept funktioniert:

Deutlich soll hier werden, dass auch Personen die kein Smartphone nutzen können oder wollen, die Möglichkeit besitzen das Rezept wie gewohnt per Papierausdruck zu erhalten und in der Apotheke einlösen zu können.

TI-Messenger (TIM)

Künftig stehen Leistungserbringern Messenger zur Verfügung, mit denen eine Kommunikation unter den Heilberufen per Smartphone, Tablet oder Desktop möglich ist. Im zweiten Quartal 2023 sollen die ersten zugelassenen TI-Messenger das Instant Messaging ermöglichen. Dabei wird die Weiterentwicklung des TI-Messengers in drei Stufen geplant:

  • Stufe 1: Anbieter- und sektorübergreifende sichere Chat-Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Einrichtungen im Gesundheitswesen. Wodurch Bild- und Tonübertragungen sowie Textnachrichten möglich sind. Der Dienst soll insbesondere Ärzte, Psychologen, Zahnärzte, Pflege, Krankenhäuser und  Apotheken unterstützen.
  • Stufe 2:  Hier soll die Kommunikation zwischen Krankenkasse und Versicherten ermöglicht werden. Aber auch Leistungserbringer-gesteuerte Nachrichten sollen an den GKV-Versicherten übertragen werden und die Weiterleitung von e-Rezept-Token möglich sein.
  • Stufe 3: In der dritten Stufe soll der Austausch per Videochat möglich sein, sodass die Durchführung von Telekonsilen und Videosprechstunden realisierbar ist.

Bildquelle

  • Comicfigur vor großem Smartphone: AdobeStock