Älterer Patient im Bett und Pflegekraft und Tablet

Durch das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) können bald auch Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) ähnlich wie Digitale Gesundheitsanwendungen von Pflegebedürftigen, aber auch von pflegenden Angehörigen auf mobilen Endgeräten verwendet werden. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps oder Webanwendungen, die zur Unterstützung von Pflegebedürftigen dienen sollen, indem die Pflegesituation stabilisiert oder verbessert wird. Deshalb müssen auch DiPA vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen werden, um ins Verzeichnis aufgenommen zu werden.

Quelle: vdek.com

Bild: @pixabay

Bildquelle

  • Älterer Patient im Bett und Pflegekraft und Tablet: MonkeyBusiness, AdobeStock