Quelle: aerzteblatt.de – Die Umsetzung eines neuen E-Health-Gesetzes verzögert sich weiter. Bislang wollte das Bundesgesundheitsministerium bis Ende 2018 einen Entwurf vorlegen. Doch wie Thomas Gebhart, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, kürzlich bekanntgab, sei derzeit geplant, ein entsprechendes Gesetz nun in der ersten Jahreshälfte vom kommenden Jahr 2019 vorzulegen.

Einzelne neue Regelungen für die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung werden derzeit bereits auch in laufende Gesetzesverfahren eingebunden, wie beispielsweise beim Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bezüglich der Regelung zu den Patientenakten, oder Regelungen zum elektronischen Rezept im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV).

Dabei will das Bundesgesundheitsministerium die geplanten Regelungen für die elektronische Patientenakte, das E-Rezept oder auch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) beibehalten. Aktuell sei jedoch auch avisiert, im Falle von Missbrauch des Datenschutzes oder bei unbefugtem Zugriff auf geschützte Daten harte Strafen auszusprechen. „Damit können wir dann auch Vertrauen in den Schutz unserer Daten gewinnen“, so Gebhart.

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