Quelle: br24 – Gesundheitsdaten in großen Mengen können dazu beitragen, wichtige Erkenntnisse über Krankheiten und die Gesundheitsförderung zu sammeln und auf Grundlage dieser Erkenntnisse die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Auf der anderen Seite gehören sie aber auch zu den sensibelsten persönlichen Daten überhaupt. In Deutschland herrschen daher recht strenge Richtlinien, wenn es um Forschung mit Gesundheitsdaten geht. Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte diese Situation nun grundlegend verändern und es mittels des Digitale-Versorgungs-Gesetz ermöglichen, dass Forschende künftig auch ohne Einverständnis der Betroffenen Daten für Forschungszwecke nutzen können.

Das Gesetz, welches am 07. November durch den Bundestag verabschiedet werden soll, sieht vor, dass die Kassen persönliche Angaben sowie Behandlungsdaten der Versicherten an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen in anonymisierter Form übermitteln sollen. Eine bereits bestehende „Datenaufbereitungsstelle“ soll dafür zu einem „Forschungsdatenzentrum“ ausgebaut werden und mit einem deutlich erweiterten Datenangebot arbeiten können. Als Begründung gibt das Gesetz an, dass die „Sozialdaten der Krankenkassen eine wertvolle Datenquelle nicht nur für die Steuerung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“, sondern „auch für die wissenschaftliche Forschung“ dienlich seien. Gesundheitsdaten von gesetzlich versicherten Bürgern sollen also leichter für die Gesundheitsforschung zugänglich werden – eine Einverständniserklärung ist demnach nicht mehr erforderlich. Eine industrielle Nutzung der Daten wird nach Aussage des Geesundheitsministeriums zwar nicht angestrebt, explizit ausgeschlossen ist sie jedoch auch nicht.

Kritik von Datenschützern

Trotz der Regelungen zur Pseudonymisierung der Daten ist es dennoch wenig verwunderlich, dass Datenschützer und der politische Gegner die Pläne teils heftig kritisieren und vor den Gefahren warnen. So etwa kritisierte Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, dass aus seiner Sicht der Datenschutz für Spahn „nur eine untergeordnete Rolle spiele“. Ein Einverständnis der Betroffenen sei aus siner Sicht unbedingt notwendig. Erfolgsversprechender sei es zudem, die Daten vom Statistischen Bundesamt erheben zu lassen, welches „höchste Datenschutzstandards“ einhalte.

Auch der Bundesrat sieht die Pläne von Jens Spahn kritisch und forderte eine Überprüfung, insbesondere in Hinblick auf eine mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Der Bundesrat mahnte zudem an, dass ein Reidentifikationsrisiko unbedingt ausgeschlossen werden müsse und die Daten tatsächlich nur zweckgebunden für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung genutzt werden dürften.

Es gibt auch positive Stimmen zum Gesetzentwurf

Trotz der von verschiedenen Seiten geäußerten Kritik darf sich der Gesundheitsminister auch über lobende Worte freuen. So begrüßte etwa Prof. Erwin Böttger, Leiter des Digital Health Centers am Hasso-Plattner-Institut in Potsdam gegenüber der EHealthCom den Gesetzentwurf und unterstützte den Aufbau eines nationalen Forschungsdatenzentrums zur Nutzung von anonymisierten Behandlungs- und Abrechnungsdaten für Forschungszwecke. Er betonte, dass insbesondere Wissenschaftler und Versorgungsforscher profitieren könnten, und durch die sektorübergreifenden Langezeitdaten, die dann zur Verfügung stünden, maßgeschneiderte Lösungen für die Patientenversorgung entwickelt werden können – höchste Datenschutzstandards vorausgesetzt.  „Die Verarbeitung von Sozialdaten der Krankenkassen ist nichts Neues und findet bereits heute auf vielen Ebenen statt. Bei Wahrung bestimmter regulatorischer Voraussetzungen ist in der Regel eine explizite Einwilligung des Patienten nicht erforderlich. Dass große Mengen an Behandlungsdaten jetzt unkompliziert, schnell und in vernünftiger Qualität über eine nationale Vertrauensstelle und ein nationales Forschungsdatenzentrum der Forschung zugutekommen sollen, wäre endlich ein Schritt in die richtige Richtung“, so Böttger in seinem Statement.

Lesen Sie hier den ganzen Beitrag. Unter diesem Link finden Sie die Aussagen von Prof. Erwin Böttger vom Hasso-Plattner-Institut.

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  • Data Science-Forschungsdaten: Stephen Dawson, unsplash.com