Quelle: aerztezeitung.de – Bei der Aufnahme von Gesundheits-Apps in die Regelversorgung soll deutlich das Tempo angezogen werden. Das Bundesgesundheitsministerium wie auch das ihm unterstehende Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wollen mit großem Tempo digitale Gesundheitsanwendungen niedriger Risikoklassen in der Regelversorgung verfügbar machen.

Der erforderliche Nachweis positiver Versorgungseffekte werde anders als bei Arzneimitteln keine randomisierten klinischen Studien erfordern, ausreichend werde zunächst eine plausible Darlegung positiver Effekte sein, betonte BfArM-Präsident Professor Karl Broich am Mittwoch beim BMC-Kongress in Berlin. Anders könne dies allerdings zu einem späteren Zeitpunkt für Produkte höherer Risikoklassen aussehen.

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  • Smartphone in der freien Hand: Christian Wiediger, unsplash.com