Quelle: VDEK – Psychische Erkrankungen stellen eine große Belastung für Betroffene und Angehörige sowie für das Gesundheitssystem dar. Depressionen, Angsstörungen, Zwangsstörungen etc. bedürfen je nach Schweregrad einer interdisziplinären Therapie. Neben der konventionellen Behandlung mittels Medikamenten (z.B. Antidepressiva) und persönlicher Psychotherapie spielen auch zunehmend digitale Anwendungen eine Rolle in Therapie und Nachsorge. Apps und onlinebasierte Programme können die Behandlung unterstützen und ergänzen. Die digitalen Angebote sind dabei in ganz unterschiedlicher Ausprägung zu finden und reichen von der Applikation, die an die Medikamenteneinnahme erinnert bis hin zu Therapieangeboten, die mittels Audio-Videokonferenz Gespräche mit ausgebildeten Therapeuten ermöglichen.

Der Markt für entsprechende Angebote ist vielfältig, jedoch auch intransparent. „Unter den über 100.000 Gesundheits-Apps die geeignete Anwendung herauszufiltern, ist ein schwieriges Unterfangen, der Patientennutzen zudem oft nicht belegt“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Qualitätscheck für onlinebasierte Angebote gefordert

In einem gemeinsamen Papier fordern nun die sechs Ersatzkrassen Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse, dass der Gesetzgeber eine Zertifizierung von digitalen Therapieangeboten als „eGesundheitsmittel“ ermöglichen soll. Laut Ulrike Elsner seien onlinebasierte Angebote in der Gesundheitsversorgung in anderen Ländern wie etwa den Niederlanden oder Schweden schon länger Teil der Regelversorgung. Nun sollten auch die deutschen Versicherten von digitalen Angeboten profitieren können.

Nach den Vorschlägen der Ersatzkassen sollte bei den digitalen Anwendungen etwa überprüft werden, ob bereits Wirksamkeitsnachweise vorliegen, wie es mit dem Datenschutz aussieht, inwiefern die Zielgruppe berücksichtigt wird und ob es definierte Prozesse für Notfälle gibt. Die Krankenkassen sollten anschließend selbst entscheiden können, welche zertifizierten „eGesundheitsmittel“ sie erstatten.

Kein Ersatz für Therapie

Gleichzeitig mahnten Elsner jedoch auch an, dass internetbasierte Interventionen die bestehende psychotherapeutische Regelversorgung nicht ersetzen könnten oder sollten, sondern vielmehr eine Ergänzung darstellten.  Sie böten einen niedrigschwelligen Einstieg gerade für diejenigen Betroffenen, die nur schwer einen Zugang etwa zu einer Gesprächstherapie fänden. Der Zugang für solche Angebote sollte daher nicht an eine zwingend vorausgehende Diagnostik durch einen Arzt oder Therapeuten oder an eine Verordnung geknüpft sein.

Das vollständige Positionspapier mit dem Titel „Neue Chancen für die Versorgung: Onlinebasierte Interventionen bei psychischen Störungen“ ist hier verfügbar.

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