Quelle: Ärzteblatt.de – Mit der Verabschiedung des Digitale Versorgungs-Gesetzes (DVG) in der vorherigen Woche wird sich in Sachen Digitalisierung durchaus einiges ändern. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass sich Patienten Gesundheits-Apps künftig von ihrem Arzt verschreiben lassen können, die Krankenversicherung kommt dann für die Kosten auf. Zu denken ist hier etwa an Diabetes-Tagebücher oder Apps zur Stärkung der psychischen Gesundheit. Um eine App auf den Markt bringen zu können, sind Hersteller angehalten, ihre App beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte anzumelden. Das Institut prüft die Anwendung dann auf Aspekte wie Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität. Sofern hier eine positive Entscheidung vorliegt, können die Hersteller den Preis mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln.

Diese Änderungen mögen positive Effekte für Patienten haben, werden jedoch auch kritisch gesehen. So kritisierte die Bundespsychotherapeutenkammer jüngst den mangelnden Patientenschutz bei Gesundheits-Apps. Die Therapeuten fordern, dass an Gesundheits-Apps die gleichen Anforderungen wie an an Arznei- und Heilmittel zu stellen seien und streben eine unabhängige Prüfung an. Der Präsident der Kammer, Dietrich Munz, merkte an: „Die angestrebte schnelle Verbreitung von Gesund­heits­­-Apps darf nicht zulasten der Patienten gehen. Der Hauptzweck der Gesundheits­versorgung ist das Wohl der Patienten und nicht Wirtschaftsförderung mit Mitteln der Gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung.“ Zudem seien Ärzte und Psychotherapeuten gefordert, zu prüfen, ob Apps für die jeweilige Erkrankung und den jeweiligen Patienten geeignet sind. „Ohne fachkundige Diagnostik und Indikationsstellung durch Ärzte und Psychotherapeuten drohen Fehlbehandlun­gen“, führte Munz an.

Die Therapeuten betonten gleichzeitig, dass sie der Digitalisierung in ihrem Bereich durchaus offen entgegen stünden und machten darauf aufmerksam, dass es für psychische Erkrankungen bereits eine Reihe von evaluierten Gesundheits-Apps gebe, die auch als Medizinprodukt der Klassen I und IIa zertifiziert sind. Eine verstärkte Qualitätssicherung und eine bessere Orientierung für Ärzte und Verbraucher über das Schadenspotenzial und die Wirksamkeit seien insgesamt unerlässlich für eine sichere Patientenversorgung.

Lesen Sie hier den ganzen Beitrag.

Bildquelle

  • Smartphone in der Hand: Adrianna Calvo, pexels.com