Quelle: aerztezeitung.de – Der Deutsche Psychotherapeutentag hat der Öffnung der Muster-Berufsordnung für eine psychotherapeutische Fernbehandlung zugestimmt. Dabei seien die Sorgfaltspflichten psychotherapeutischen Handelns einzuhalten; Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung erforderten die Anwesenheit von Therapeut und Patient.

Die neue Regelung wird von der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) positiv gesehen. „Dadurch können wir die psychotherapeutische Versorgung flexibler auf die Bedürfnisse der Patienten ausrichten. Insbesondere bei der Behandlung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben wir jetzt mehr Handlungsspielräume“, so die DPtV-Bundesvorsitzende Barbara Lubisch.

Lesen Sie hier den Originalbeitrag.


Das Thema „Fernbehandlung“ wird auch bei der 193. Jahrestagung der Rheinisch-Westfälischen Gesellschaft für Innere Medizin vom 30. November bis 1. Dezember 2018 in der Philharmonie Essen behandelt. Im Rahmen der Veranstaltung findet am 30. November eine ZTG-Diskussionsrunde zum Thema „Lockerung des Fernbehandlungsverbots“ statt. Moderiert wird diese von ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers.

Hier bekommen Sie mehr Informationen zur Veranstaltung.

Bildquelle

  • Zwei Gesichter – Psyche: geralt, pixabay.com