Quelle: EHealthCom – Nach den DiGA – Digitale Gesundheitsanwendungen für den medizinischen Bereich sollen im Rahmen des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) zukünftig auch digitale Anwendungen für den pflegerischen Bereich etabliert werden. Ab Mitte 2021 sollen sog. DiPA – Digitale Pflegeanwendungen – etwa für die digitale Sturzprävention oder zur Alltagsaktivierung von Demenzkranken – für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zur Verfügung stehen. Die Pflegekassen übernehmen dann bei zertifzierten bzw. zugelassenen DiPA die Kosten.

Analog wie bei den DiPA sollen die Pflegekassen dann mit einer Spitzenorganisation der Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen die Prozesse und Strukturen festlegen und später dann auch die Preise für DiPA verhandeln. Bisher existierte in Deutschland jedoch noch keine solche Spitzenorganisation der Hersteller von digitalen Pflegeanwendungen. Daher hat sich jüngst die Allianz für Digitale Pflegeanwendungen (SVDiPA) gegründet. Die SVDiPA soll entsprechend die Interessen der Hersteller von DiPA sowie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vertreten sowie die fachlichen und technischen Kompetenzen in diesem Bereich bündeln.

Der SVDiPA setzt sich aus folgenden Organisationen zusammen:

  • Digitalverband FINSOZ – Plattform zur Gestaltung des digitalen Wandels in der Sozialwirtschaft und -verwaltung
  • Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) und dem
  • Verein Pflegender Angehörige e.V. (PA)

SVDiPA legt Anforderungen an DiPA fest

Der neu gegründete Spitzenverband fordert, dass DiPA dann nutzenstiftend sind, wenn folgende Aspekte erfüllt werden:

  • App für Pflegebedürftige und Angehörige: Die digitale Anwendung soll eigene pflegerische Inhalte bieten, die Kommunikation mit Behandelnden erleichtern und die Pflege für Betroffene und ihre Angehörigen organisatorisch unterstützen.
  • Anbindung an IT-Systeme der Pflege- und Betreuungs-Dienstleister: Die zukünftige DiPA soll idealerweise an die Verwaltungssysteme der Pflege- und Betreuungsdienste angebunden werden, damit Prozesse weiter digitalisierung werden und es keine Medienbrüche gibt.
  • Persönliche, telefonische, virtuell-digitale Betreuung durch einen persönlichen Ansprechpartner oder Betreuungs-Dienstleister: Die mittels der digitalisierten Prozesse gewonnene Zeit soll für eine virtuelle Betreuung und Begleitung genutzt werden können. Die digital gewonnenen Informationen sollen den involvierten Dienstleistern, Pflegebedürftigen und Angehörigen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung zur Verfügung stehen.

Die neu gegründete Allianz versteht sich dabei als politischer und organisatorischer Ansprechpartner für die Etablierung von Prozessen und Strukturen rund um die DiPA. Dazu gehören etwa der Aufbau eines DiPA-Registers und die Festlegung der notwendigen technischen Spezifikationen. Weiterhin möchte der SVDiPA die wirtschaftlichen Interessen der Hersteller sowie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber weiteren Stakeholdern, wie etwa den Pflegekassen, vertreten.

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