Quelle: Ärzteblatt.de – Im Zuge des neuen Digitale-Versorgungs-Gesetz hoffen Entwickler und Start-ups vermehrt, mit ihren digitalen Gesundheitsprodukten schneller Eingang in die Regelversorgung finden zu können. 48 Digital-Gründer haben nun ein Manifest veröffentlicht, welches klare Forderungen in Hinblick auf einen schnelleren Übergang digitaler Innovationen in die Regelversorgung enthält. Der neu gegründete Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung ruft insbesondere dazu auf, nicht mehr nur digitale Pilotprojekte zu initiieren, sondern auch generell digitale Anwendungen im Versorgungsalltag zu fördern. Die Unterzeichner fordern, dass die bisherige zurückhaltende Haltung vieler Akteure im ersten Gesundheitsmarkt aufgebrochen werde und Unternehmen klare Kriterien für die Finanzierung ihrer Produkte durch Krankenkassen benötigten. Die Mitunterzeichner und Initiatoren übergaben das Manifest gestern in Berlin an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Zu hohe Erwartungen seitens der Unternehmer

Jens Spahn fand grundsätzlich lobende Worte für die Initiatoren, machte jedoch auch klar, dass zu schnelle Erfolge in diesem Gebiet nicht zu erwarten seien. Vielmehr müssten die Start-ups bzw. Unternehmen bedenken, dass es sich beim Gesundheitswesen um eine der höchstregulierten Branchen überhaupt handelte, deren Strukturen teils noch aus „Bismarcks Zeiten“ stammten. Daher dauere es im Gesundheitswesen länger als in anderen Sektoren, die Einstellungen und Überzeugungen sowie Handlungen der einzelnen Akteursgruppen zu verändern. Mit dem neuen Gesetz sei jedoch nun erstmalig für Hersteller die Möglichkeit geschaffen worden, Zugang zum GKV-System zu erhalten. Der Minister erläuterte, dass Anfang November im Bundestag über das Gesetz entschieden werden solle, im ersten Quartal 2020 solle dann eine Rechtsverordnung vorliegen, wie genau Apps vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu bewerten seien.

Daneben gab Jens Spahn den anwesenden Gründern noch die Empfehlung, die Regelungen des Pharambereichs zu analysieren. Deren Wettbewerbsregelung gebe vor, was heute in welcher Art und Weise beworben werden dürfe – Geschenke an verordnende Ärzte etwa gehörten nicht dazu.

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