Quelle: Gründerszene.de – Seit Oktober sind bereits fünf sog. DiGA – Digitale Gesundheitsanwendungen im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. In den kommenden Wochen und Monaten sollen weitere Anwendungen hinzukommen. Damit können die gelisteten Apps ab sofort via Rezept an gesetzlich Versicherte von ihrem Arzt verschrieben werden.

Die meisten dieser DiGA werden den medizinischen Kernbereichen der Diagnose, Therapie und Rehabiliation zuzuordnen sein. Doch Bundesgesundheitsminsiter Jens Spahn möchte nun auch den Pflegebereich stärker in den Fokus seiner Digitalisierungsbemühungen rücken. Mit dem „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)“ – in der letzten Woche wurde der zugehörige Referentenentwurf in Berlin veröffentlicht – sollen auch DiGA im pflegerischen Bereich möglich sein: „DiPA – Digitale Pflegeanwendung“. Möglich sind hier etwa digitale Anwendungen zur Senkung des Sturzrisikos bei älteren Menschen, personalisierte Gedächtnisspiele für demenziell erkrankte Menschen oder auch Apps zur Erleichterung der Kommunikation zwischen Pfegekräften und Angehörigen bzw. Betreuungspersonen.

Ähnlich wie bei den „DiGA“ sollen auch die Anwendungen in der Pflege vom BfArM auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit hin untersucht werden und dann in das „DiPA-Verzeichnis“ aufgenommen werden. So hätten auch Pflege-Startups erstmals die Möglichkeit, auf standardisiertem Weg Teil der Regelversorgung zu werden.

Lesen Sie hier den ganzen Beitrag.

Bildquelle

  • Pflegeperson mit Smartphone und älterer Dame: Georg Arthur Pflueger, unsplash.com