Quelle: aerzteblatt.de – Der Referentenentwurf zum Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) wurde am 10. Juli 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet. Das DVG soll die digitale Versorgung verbessern. Beispielsweise sollen Apps auf Rezept eingeführt werden. Außerdem ist geplant, dass sämtliche Apotheken bis März 2020 an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sein sollen. Das Gesetz regelt außerdem, dass die Selbstverwaltung für telemedizinische Sprechstunden Honorare festlegen kann und Ärzte für diese Angebote online werben dürfen.

„Die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen wird abgelöst durch digitale Lösungen“, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett. „Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen. Aber er wird keinen Arzt mehr ernst nehmen, der nur noch über Karteikarten arbeitet“, so Spahn bei der Vorstellung des Referentenentwurfs. Spahn forderte außerdem, dass die Akteure des Gesundheitswesens den digitalen Wandel mitgestalten sollten.

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  • Smartphone Aufschrift Gesundheit in der Hand: momius, stock.adobe.com