Quelle: zm-online.de – SPD und CDU wollen auf der Zielgeraden zur Verabschiedung des Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) noch ein paar Anpassungen vorkehren. In einem aktuellen Papier stellt die Koalition klar, dass die Krankenkassen die Aufgabe haben, über die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu informieren. Vertragsärzte und Krankenhäuser sollen nicht dazu verpflichtet werden, die Versicherten bei der Nutzung der ePA außerhalb der aktuellen Behandlung zu unterstützen. Außerdem müssen sie den Patienten nicht über den aktuellen Behandlungsfall hinaus Einsicht in die Daten der ePA gewähren.

„Die Unterstützungsverpflichtung der Leistungserbringer ist auf Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung beschränkt und umfasst nicht die Übermittlung von medizinischen Daten in die Patientenakte, die zeitlich vor der aktuellen Behandlung erhoben wurden,“ so die Koalition. Zudem ist geplant, für die Telematikinfrastruktur (TI) nur ePAs zuzulassen, „die durch Krankenkassen, Unternehmen der privaten Krankenversicherung oder weitere offizielle Einrichtungen des Gesundheitswesens angeboten werden. „Denn nur solche bieten die Gewähr, dass sie den erforderlichen strengen datenschutzrechtlichen Standards entsprechen“, so das Papier.

Das Papier sieht auch vor, dass einmal im Jahr der GKV-Spitzenverband  zum 1. Januar bei den Krankenkassen überprüft, inwiefern sie ihren Versicherten eine von der gematik zugelassene ePA anbieten. Der GKV-Spitzenverband soll dazu verpflichtet sein, eine Übersicht über ePA-anbietende Krankenkassen auf seiner Internetseite bereitzustellen.

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