Quelle: KKH – Im Zuge des DVG – Digitale Versorgungs Gesetz sind Gesundheits-Apps weiter in aller Munde. Patienten sollen durch das Gesetz einen einfacheren Zugang zu mobilen Anwendungen im Gesundheitswesen erhalten und Ärzte sollen ihren Patienten bestimmte Apps „verschreiben“ können. Bisher nutzen jedoch nur wenige Patienten auf Empfehlung eines Arztes hin eine App, wie jetzt eine Umfrage der KKH Kaufmännischen Krankenkasse zeigt. Die insgesamt 1002 Befragten gaben an, dass nur insgesamt vier Prozent bisher von ihrem Arzt den Tipp erhalten haben, Gesundheitsdaten via App aufzuzeichnen. Nichtsdestotrotz werden Gesundheits-Apps immer beliebter, wie die KKH ermittelte. Nahezu jeder dritte befragte Bürger im Alter von 18 bis 50 Jahren nutzt die Möglichkeit, Gesundheitsdaten via App und/oder Fitnesstracker aufzuzeichnen. Auch die Idee, Gesundheitsdaten via Smartphone zu „managen“, wird mitlerweile von rund zwei Drittel der Befragten als insgesamt positiv angesehen. Dabei sehen vor allem jüngere Personen zwischen 18-29 Jahren die Idee als positiv an.

Trotz der zunehmenden Zustimmung zu den digitalen Helfern gibt es auch weiterhin Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Mehr als die Hälfte der Befragten äußert Bedenken, dass die erfassten Gesundheitsdaten missbräulich verwendet werden könnten oder an unberechtigte Dritte weitergegeben werden könnten. Auch Nutzer von Fitnesstrackern äußern entsprechende Bedenken, 42 Prozent der Befragten sorgen sich bezüglich des Datenschutzes. Vor allem die Datensammlung aus ganz verschiedenen Apps seitens großer Konzerne, die schon ein ziemlich genaues Gesundheitsprofil einer Person erlauben, bereiten den Befragten Sorgen.

Das Digitale Versorgungs Gesetzt enthält neben Neuerungen für Ärzte und Patienten auch neue Möglichkeiten für Krankenkassen, die künftig stärker mit App-Anbietern bzw. Start-ups kooperieren und sich stärker an der Entwicklung von Apps beteiligen dürfen. Aus Sicht von Dr. Matz, Vorstandsvorsitzender KKH, gibt es jedoch noch Verbesserungsbedarf bezüglich des Gesetzes: „Der Gesetzentwurf sichert noch nicht ausreichend ab, dass die Daten vor einer reinen gewinnorientierten Nutzung geschützt werden. Die Entscheidung über die Auswertung der Daten muss stets in den Händen des Versicherten liegen. Deshalb sollte die Diskussion um die Auswirkungen des Gesetzes sorgfältig geführt werden.“

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