In den letzten Monaten wurden seitens des Bundesgesundheitsministeriums sowie insbesondere seitens des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) diverse Anstrengungen unternommen, damit Entwickler und Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen ihre Produkte und Dienstleistungen offiziell einreichen können. Seit kurzem ist nun das das neue Antragsportal des BfArM zum Fast-Track-Verfahren nach § 139e SGB V für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) online zugänglich. Interessierte Entwickler bzw. Unternehmen können ihre Digitale Gesundheitsanwendung nun (ausschließlich) auf elektronischem Wege über das Portal einreichen.

Mittels des Antragsportals sollen Unternehmen die Möglichkeit haben, ihre entsprechenden Anträge auf eine Aufnahme ihrer Anwendung in das sog. Fast-Track-Verfahren des BfArM zu stellen. Die Verantwortlichen berichten, dass in Kürze auch schriftliche Ausfüllhilfen bereitgestellt werden, damit der Antrag noch einfacher gestellt werden kann.

Experten gehen davon aus, dass es derzeit rund 14 Anwendungen gibt, die in den Startlöchern für einen Antrag stehen. Hier geht es zum DiGA-Antragsportal: https://diga.bfarm.de/antrag/de.

 

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  • Zwei Anträge auf blauem Untergrund: slightly_different, pixabay.com