Quelle: Ärzteblatt.de – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn möchte mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) dazu beitragen, dass Gesundheits-Apps schneller den Weg in die Regelversorgung finden. Bisherige Bewertungsverfahren zu digitalen Gesundheitsanwendungen nehmen teilweise mehrere Jahre in Anspruch, was den dynamischen Entwicklungsprozessen der IT-Branche nicht unbedingt gerecht wird.

Der Gesundheitsausschuss der Länder fordert nun jedoch Korrekturen an der Gesetzesvorlage und empfiehlt, Gesundheits-Apps nicht am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorbei in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen: „Der im Gesetzentwurf eingeschlagene Weg in die Erstattung von digitalen Gesundheits­anwendungen geht am Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA) vorbei“, so der Aus­schuss.

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit hoher Qualitätsstandards für Gesundheits-Apps fordert auch die Kassenärztliche Vereinigung, dass eine gründliche Prüfung notwendig ist: „Apps auf dem Smartphone oder Tablet sind nun einmal keine Allheilmittel. Wenn sie wirklich in der Patientenversorgung eine wichtige Rolle spielen sollen, dann müssen für sie hohe Anforderungen hinsichtlich Datenschutz und Qualitätsstandards gelten, ebenso wie für Medizinprodukte und Arzneimittel auch“, so der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

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  • Smartphone liegt in der Hand: NeiFo, pixabay.com