Quelle: Ärzteblatt.de – Digitale Angebote können eine Chance für Menschen mit Behinderungen oder funktionalen Einschränkungen sein, verstärkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ihre Einschränkungen sogar ein Stück weit auszugleichen. Zu denken ist hier etwa an Apps, die blinden oder sehbeeinträchtigten Menschen ihre Umgebung erklären.

Viele Online-Angebote, wie Apps, Webseiten oder auch Automaten im öffentlichen Raum, sind jedoch noch nicht (ausreichend) barrierefrei gestaltet. Daher berät das Bundessozialministerium derzeit einen Entwurf für ein Barrierefreiheitsgesetz, welches Menschen mit Behinderungen und auch älteren Menschen einen leichteren Zugang zu Online-Produkten und -Dienstleistungen ermöglichen soll. Das Gesetz soll bald seitens der Regierung abgestimmt werden. Umgesetzt wird mit dem Gesetz eine entsprechende EU-Richtlinie, die die Anforderungen an Barrierefreiheit für digitale Angebote EU-weit normieren soll.

Konkrete Vorgaben für Barrierefreiheit

Das Gesetz sieht konkrete Vorgaben vor, wie etwa auf Webseiten oder Mobilgeräten die Online-Angebote zu gestalten sind. Ein Beispiel sind hier bspw. Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung des Kaufs von Bus-, Bahn- oder Veranstaltungstickets vor. Die geplanten Anforderungen reichen z.B. von angemessenen Schriftgrößen und Kontrasten bis hin zu Vorlesefunktionen.

Nach Meinung von Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundestag, sei das Gesetz nicht nur angesichts von jetzt schon mehr als zehn Millionen Menschen mit dauerhaften oder vorrübergehenden Beeinträchtigungen notwendig. Vielmehr werde der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen nicht zuletzt aufgrund einer immer älter werdenden Bevölkerung noch weiter steigen.

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  • Frau mit großem Tablet in den Händen: Tetiana SHYSHKINA, unplash.com