Quelle: abda.de – Auf daserezeptkommt.de informiert die ABDA sehr anschaulich über wichtige Aspekte rund um das E-Rezept.

Das Patientendaten-Schutzgesetz hat es festgelegt: Am 1. Januar 2022 soll das elektronische Rezept das Papierrezept ablösen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) hat eine eigene Webseite zum E-Rezept gelauncht. Ab sofort ist diese unter der Webadresse daserezeptkommt.de erreichbar. Dort erklärt sie, wie die digitale Verordnung funktionieren wird – und was die aus ihrer Sicht besonders wichtigen Punkte sind.

Hier gelangen Sie zur Seite daserezeptkommt.de.

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