Quelle: bundesgesundheitsministerium.de – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) beschlossen. Damit soll künftig das Mindestangebot an Sprechstunden bei niedergelassenen Ärzten auf 25 Stunden wöchentlich angehoben werden.

„Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern. Und zwar zusammen mit den Ärzten. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Außerdem sieht das neue Gesetz vor, dass besonders im ländlichen Raum, wo es immer weniger praktizierende Mediziner gibt, Praxen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen eröffnet werden bzw. Versorgungsalternativen angeboten werden. Darüber hinaus erhält der Leistungskatalog von gesetzlichen Krankenversicherungen zusätzliche Angebote. Krankenkassen sollen spätestens ab 2021 ihren Versicherten elektronische Patientenakten zur Verfügung stellen. Die persönlichen Patientendaten sollen dann auch via Tablet und Smartphone abrufbar sein.

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Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes – TSVG


Das auf Beschluss der 90. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gegründete „Forum Elektronische Patientenakten“ (ePA-Forum) hat sich die Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Einführung elektronischer Patientenakten sowie die bundesweite Koordination der verschiedenen Aktensysteme zum Ziel gesetzt und jüngst einen Katalog mit Anforderungen an einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakten erarbeitet.

Hier finden Sie den ausführlichen Anforderungskatalog. Auf der Website des ePA-Forums finden Sie weitere Informationen zur Zielsetzung sowie Steckbriefe der derzeit 19 Projekte und Lösungen aus dem ePA-Forum.

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