Quelle: heise.de – Spätestens ab dem dritten Quartal 2021 steht allen gesetzlich Versicherten in Deutschland eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Voraussetzung für eine Nutzung ist jedoch, dass sich Versicherte aktiv um eine ePA bemühen bzw. bei ihrer Krankenkasse eine ePA anfordern und ihre behandelnden Ärzte dann jeweils darauf hinweisen, dass die ePA angelegt und gepflegt werden soll. Dieses durchaus komplizierte Verfahren wird sicherlich einige Menschen davon abhalten, die ePA aktiv zu nutzen. Es wird im Moment eher noch von einem geringen Zuspruch ausgegangen. Aus diesem Grund hat sich der Sachverständigenrat für Gesundheit (SVR) für ein doppeltes Opt-Out Verfahren ausgesprochen.

Nach den Vorschlägen des SVR sollte eine ePA jedem Versicherten direkt nach der Geburt oder nach Aufnahme in die GKV-Versichertengemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. Sofern der Versicherte dann volljährig werde, könne der die ePA ablehnen (und müsste sich wie aktuell vorgesehen nicht erst einmal eigenständig kümmern). Ebenso gelte, dass zunächst jeder Versicherte ein potenzieller „Datenspender“ sei. Möchte der Versicherte nicht, dass seine Gesundheitsdaten der Forschung zur Verfügung gestellt werden, so müsse er dem widersprechen (ein weiteres Opt-Out wäre dann notwendig). Die derzeitige Praxis, Datensparsamkeit als oberstes Gebot in Hinblick auf Gesundheitsdaten zu sehen, widerspreche den neuen Möglichkeiten, die durch Big Data & Co. entstünden. Digital verfügbare Gesundheitsdaten sollten nach Ansicht des SVR solidarisch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Denn auch eine unzureichende Datenbasis könne medizinischen Fortschritt sowie individuelle Gesundheitschancen beeinträchtigen.

An den Vorschlägen des SVR gibt es jedoch auch Kritik. Doris Pfeiffer vom GKV-Spitzenverband sprach sich auf einem vom SVR organisierten Symposium gegen eine solche Lösung aus. Es sei aus ihrer Sicht fraglich, ob eine Diskussion rund um Freiwilligkeit und Opt-Out-Verfahren gerade zum Start der ePA-Einführung hilfreich sei.

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