Quelle: bundestag.de – Anlässlich der Anhörung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) wurde das Management von Patientendaten sowie die „technische Zuständigkeit für Teile des Systems“ von Fachleuten kritisch hinterfragt. Mit den neuen Regelungen des PDSG soll die elektronische Patientenakte (ePA) ab 2021 flächendeckend und verpflichtend verfügbar sein und mit Inhalten gefüllt werden können. Ab 2022 sollen die Patienten einen Anspruch darauf haben, dass behandelnde Ärzte Patientendaten wie Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder in die ePA eintragen.
Es soll außerdem möglich sein, elektronische Rezepte (e-Rezept) auf ein Smartphone zu laden und in einer Apotheke elektronisch einzulösen. Dabei bestimmt der Versicherte selbst, wer Zugriff auf die eigenen Daten hat und welche Daten gespeichert oder gelöscht werden.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht dem neuen Gesetz grundsätzlich positiv gegenüber und begrüßt die geplante Weiterentwicklung der ePA, sie „eröffne den Krankenkassen eine Reihe von Möglichkeiten, die Versicherten bei der Gesundheitsvorsorge zu unterstützen. Kritisch gesehen werden die Vergütungszuschläge für Ärzte und Krankenhäuser“, so heißt es auf der offiziellen Seite des Deutschen Bundestages.
Der Bundesverband Gesundheits-IT e. V. (bvitg) hingegen bewertet den Zuwachs an Kompetenzen zugunsten der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik). „Komponenten und Dienste für das e-Rezept zu entwickeln und zu betreiben, sei Aufgabe spezialisierter Unternehmen. Die vorgesehenen Regelungen seien bedenklich, weil die gematik die Spezifikationen erstelle, diese zertifiziere oder zulasse und zugleich Marktteilnehmer werde“.
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