Quelle: Ärzteblatt.de – Seit rund sechs Wochen können Start-ups und Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) erste Anträge zur Aufnahme in das offizielle DiGA-Verzeichnis beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Wie Lars Hunze vom Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen einer Veranstaltung des Health Innovation hub (hih) letzte Woche mitteilte, werden dann wohl bereits im August die ersten digitalen Gesundheitsanwendungen über die gesetztlichen Krankenkassen verordnet werden können.

Laut BfArM seien bislang 14 Anträge auf Aufnahme in das Verzeichnis eingereicht worden, rund 50 Beratungen für DiGA-Hersteller wurden seitens der Behörde durchführt. Derzeit arbeite der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen an den notwendigen Anpassungen des Bundesmantelvertrages sowie an der Erarbeitung einer Abrechnungsrichtlinie für die Hersteller. Mögliche Änderungen bzw. Korrekturen seien aufgrund der raschen Umsetzungseschwindigkeit und der fortwährenden Evaluation des Prozesess  aber dennoch zu erwarten.

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