Quelle: Ärzteblatt.de – Im Zuge des neuen Digitale-Versorgungs-Gesetzes haben gesetzlich Versicherte künftig die Mögilchkeit, sich geeignete Apps, wie bspw. Blutdrucktagebücher oder Apps zum digitalen Diabetesmanagement, auf Rezept verschreiben zu lassen. Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird es jedoch nur eher wenig Nachfrage nach diesen digitalen Angeboten in der Praxis geben. KBV-Vorstand Andreas Gassen merkte dazu an: „Dass es einen Hype gibt, das glaube ich eher nicht“. Er betonte zwar den möglichen Nutzen digitaler Angebote. Gleichzeitig verglich er die Situation jedoch mit den hohen Anmeldungszahlen von Fitnessstudios im Januar, von denen zwei Monate später teilweise nur noch wenig zu spüren sei. Auch bei vielen Gesundheits-Apps sei zu erwarten, dass diese am Anfang zwar interessant wirkten, nach einigen Wochen jedoch für viele Patienten nicht mehr relevant seien.

Gleiches gelte auch für die Elektronische Patientenakte, die jeder gesetzlich Versicherte ab 2021 in Anspruch nehmen kann. Gassen führte dazu aus, dass Patienten natürlich ein Recht auf ihre Daten hätten und die Daten auch ruhig für einzelne Ärzte sperren könnten. Gleichzeitig würden solche Angebote jedoch wohl eher jüngere, technikaffine Versicherte ansprechen. Es sei laut Andreas Gassen eher schwer vorstellbar, dass etwa viele über 75-jährige eine solche elektronische Patientenakte nutzen würden.

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  • Frau mit Smartphone in der Hand: YuraFresh, unsplash.com