Welche Kriterien müssen Apps erfüllen, die künftig in die Erstattung wollen? Die Fachgesellschaft der Psychiater, Neurologen und Psychotherapeuten positioniert sich.

Quelle: e-health-com.de – DGPPN begrüßt den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums, die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen durch digitale Gesundheitsanwendungen zu verbessern. Grundlage hierfür müssen jedoch gesicherte, evidenzbasierte Qualitätskriterien sein. Aus Sicht der DGPPN besteht hier dringend Nachbesserungsbedarf.

Laut aktuellem Gesetzesentwurf für ein „Digitale-Versorgung-Gesetz“ (DVG) sollen gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch auf risikoarme digitale Gesundheitsanwendungen erhalten. Demnach sollen beispielsweise internetbasierte Selbsthilfeinterventionen, die Unterstützung beim Selbstmanagement anbieten, von den Krankenkassen erstattet werden – ein aus Sicht der DGPPN zunächst positives Signal für alle Versicherten.

Kritisch bewertet wird jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht zwischen gesundheitsfördernden Apps und internetbasierten Psychotherapieinterventionen, die bei psychischen Erkrankungen eingesetzt werden, unterscheidet. Beide sollen auch ohne Rezept, zum Teil direkt über die Krankenkasse zu erhalten sein. Bei einer Behandlung ohne vorherigen Arztbesuch könnten Diagnosen übersehen und damit das Patientenwohl gefährdet werden.

So plane der Gesetzgeber zwar, digitale Gesundheitsanwendungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfen und in ein „Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen“ aufnehmen zu lassen. Ein Beleg für einen „positiver Versorgungseffekt“, wie es der derzeitige Gesetzentwurf vorsieht, sei damit aber noch längst nicht ausreichend erbracht, so die DGPPN. Dazu sei eine wissenschaftlich fundierte Nutzen-Risiko-Bewertung auf Basis verbindlicher Qualitätskriterien nötig.

Einen entsprechenden Kriterienkatalog hatte die DGPPN 2018 zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) veröffentlicht. „Der Patient muss gute und gesundheitsfördernde Apps erkennen können. Es muss für ihn transparent sein, welche Online-Angebote nur reine Lifestyle-Apps sind und welche Hilfe bei schwerwiegenden Erkrankungen bieten können. Wesentlich für die Qualität einer Gesundheitsanwendung ist beispielsweise, ob sie von Fachexperten entwickelt wurde, ob der Datenschutz gesichert ist und ob weiterführende Hilfen angeboten werden. DGPPN und DGPs haben auf der Grundlage ausgewiesener Fachexpertise Empfehlungen in einem Katalog zusammengestellt, die jedem sehr gute Orientierung bieten. Wir würden uns wünschen, dass auch der Gesetzgeber ihn als Richtschnur verwendet“, so Dr. Iris Hauth, Vorstandsmitglied der DGPPN und Leiterin der paritätischen Task Force „E-Mental-Health“ von DGPPN und DGPs.

Die derzeitige Datenlage zeigt nach Auffassung der DGPPN, dass einzelne Selbstmanagement-Interventionen in der Behandlung bestimmter psychischer Störungen wie Angst, Depression und Sucht wirksam sein können. Dies gelte vor allem für solche Programme, die von Experten begleitet werden, sowie für diejenigen Patienten, die grundsätzlich offen für Online-Therapien sind.

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