Quelle: Ärzteblatt.de – Mittlerweile gibt es viele innovative Gesundheitsprodukte auf dem Markt, die mittels digitaler Anwendungen die Gesundheitsversorgung verbessern sollen. Die meisten bewegen sich jedoch auf dem sog. zweiten, privat finanzierten Gesundheitsmarkt, nur wenige Anwendungen schaffen es überhaupt in die Regelversorgung. Dies gilt auch für viele an sich sichere und effektive digitale Anwendungen. Für viele vor allem kleine Unternehmen und Start-ups stellt vor allem der aufwändige und langwierige Bewertungsprozess eine Herausforderung dar. Schon seit längerem wird in Politik, Wissenschaft und Praxis diskutiert, wie die Zulassungsverfahren besser gestaltet werden können, um der hohen Marktdynamik im Bereich digitaler Gesundheitsanwendungen gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung e.V. (GVG) nun ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die Autoren Vorschläge für einen schnelleren Übergang digitaler Anwendungen in die Regelversorgung unterbreiten. An dem Positionspapier waren u.a. viele gesetzliche Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer, der Marburger Bund und der Verband der privaten Krankenkassen beteiligt.

Die Autoren stellen heraus, dass natürlich auch digitale Gesundheitsprodukte und -gesundheitsdienstleistungen ihren Nutzen wissenschaftlich evaluieren lassen müssten. Sie weisen jedoch auch daraufhin, dass der derzeitige Bewertungsprozess hinsichtlich des Nutzens eines neuen Verfahrens der hohen Marktdynamik im Bereich digitaler Anwendungen nicht gerecht werde und zu langsam sei. Daher müssten Verfahren entwickelt und konsentiert werden, die auf schnellem, aber dennoch gründlichem Wege den Nutzen digitaler Gesundheitsanwendungen nachweisen würden. Die Verfasser schlagen eine Art „Innovationsbüro“ vor, das Anbieter bei Fragen hinsichtlich Zugangsvoraussetzungen zum Gesundheitswesen beraten und damit die Transparenz erhöhen könnte. Zudem sollten Anbieter vorab eine strukturierte Selbstauskunft zu ihrem Produkt veröffentlichen, eine unabhängige Transparenzstelle solle dann ein öffentlich zugängliches Verzeichnis über digitale Gesundheitsanwendungen führen. Letztlich, so die Autoren, sei vor allem auch der Gemeinsame Bundesausschuss gefordert, die Bewertungsregeln für einen leichteren Zugang von digitalen Gesundheitsanwendungen in die Regelversorgung zu definieren.

 

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