Quelle: Gründerszene.de – Krankenkassen als ein zentraler Akteur des deutschen Gesundheitswesens haben einen direkten Einblick in Versorgungsbedarfe von Bürgern und Patienten. Bisher waren ihre Möglichkeiten, das Gesundheitswesen aktiv zu gestalten, jedoch eher beschränkt und sie traten mehr als Verwalter auf. Mit dem neuen Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) eröffnen sich jedoch nun neue Chancen für die gesetzlichen Krankenkassen, in Start-ups zu investieren und neue Beteiligungsmodelle im Gesundheitswesen zu erproben. Krankenkassen dürfen auf Grundlage des Gesetzes zwei bis drei Prozent ihrer Finanzreserven „in Anteile an Investmentvermögen“ anlegen und sich damit als Wagniskapitalgeber engagieren.

Ansichts von rund 20 Milliarden Euro, die als Finanzreserven aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Ende 2019 zu verzeichnen waren, wird klar, dass es sich hier um ein recht hohes Investmentpotenzial handelt und sich für Start-ups neue und attraktive Koopertionen ergeben. Es gilt natürlich zu beachten, dass durch die Corona-Pandemie die Rücklagen und damit auch das potenzielle Investiongsvolumen im Jahr 2020 kleiner sein werden.

Verstärkte Zusammenarbeit von Krankenkassen und Start-ups

Nach Aussage von Henrik Matthies vom Health Innovation Hub (hih) in Berlin stellen die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen eine vielversprechende Möglichkeit dar, da Krankenkassen über das „tiefste Verständnis des Gesundheitswesens und seiner Regulatorik“ verfügten. Damit können sie „nicht nur Versorgungslücken identifizieren, sondern auch neue Lösungen von Startups in die Versorgung bringen“. Vielen Start-ups, die neue Geschäftsmodelle für das (digitale) Gesundheitswesen entwickelten, fehle dieses spezifische Marktwissen, so Matthies weiter.

Um die Förderung potenzieller Start-ups seitens der Krankenkassen zu steuern, haben das hih und das Bundesgesundheitsministerium in Berlin nun ein europaweites, strukturiertes Programm auf den Weg gebracht, an dem sich alle Krankenkassen beteiligen können. Interessierte Kassen, die am „Venture Center of Excellence (VEoE) teilnehmen möchten, erhalten Unterstützung bei der Auswahl von geeigneten Partnern bzw. Wagniskapitalgebern, die sich in der Start-up-Szene auskennen und helfen können, passende Investments zu finden. Das Programm wird u.a. von der EU-Kommission mitfinanziert und startet im Oktober 2020.

Für die Teilnahme am Programm sind Krankenkassen angehalten, Versorgungsbedarfe zu definieren und ihre Investmentstrategie zu konzipieren. Anschließend erhalten sie Vorschläge zu passenden Start-ups. Krankenkassen erhalten Einblick in den gesamten Prozess der beteiligten Wagniskapitalgeber.

Jede Krankenkasse soll zunächst fünf Millionen Euro in das VEoE investieren, weitere Akteure (etwa Forschungseinrichtungen oder Pharmaunternehmen) können ebenfalls Beiträge dazu steuern. Die EU-Kommission zahlt dann noch einmal bis zu 150 Millionen Euro für das gesamte Programm dazu.

Einzelne Krankenkassen haben auch bereits ihre eigenen Fonds aufgelegt und kooperieren mit Investoren aus der Szene. Um welche Krankenkassen es sich dabei handelt, können Sie unter diesem Link ansehen.

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  • Zwei Laptops mit Papier auf Tisch: markusspiske, pixabay.com