Mainpost.de – Gesundheitsforschung ist auf Daten angewiesen – und Bürger bzw. Patienten tragen zunehmend dazu bei, dass Forschenden immer bessere Daten zur Verfügung stehen. Durch die sog. Bürgerforschung sollen vermehrt Daten aus dem unmittelbaren Umfeld und Alltag der Patienten generiert werden. Diese Daten sollen anders als die Daten, die in klinischen Studien und damit unter experimentellen Bedingungen erhoben werden, ein besseres und realistischeres Abbild der Versorgung liefern und damit klinische Studien wirkungsvoll ergänzen. Dies kann insbesondere bei Patienten mit Chronischen Erkrankungen die Therapie und Forschung unterstützen.

So etwa möchte die App Floodlight der Schweizer Pharmafirma Roche mit Daten von Multiple-Sklerose-Patienten die Versorgung optimieren. Die Patienten malen hierfür eine runde „Acht“ auf den Smartphone-Bildschirm oder ordnen in möglichst hoher Geschwindigkeit Zeichen und Zahlen zusammen. Dazu zählt die App Schritte und Tempo, Patienten können digital zusätzlich Angaben zu ihrem momentanen Wohlbefinden machen. Das Szenario, das derzeit nur als ergänzende Maßnahme für Teilnehmer klinischer Studien zur Verfügung steht, soll nach und nach auf alle Patienten anwendbar sein.

Die Pharmabranche sieht Daten, insbesondere auch solche, die von den Patienten selbst generiert wurden, als immer wichtiger werdendes Element für Veränderungen und Innovationen an. Und die zur Verfügung stehenden Daten werden im Zuge der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens immer zahlreicher – Befunde, Röntgenbilder, Labordaten, Aufzeichnungen des Arztgespräches, via Apps und Wearables generierte Daten – alles steht zunehmend digital zur Verfügung. Diese Informationen können mit dazu beitragen, Zusammenhänge zu erkennen oder die Wirksamkeit einer Therapie insbesondere auch bei in klinischen Studien unterrepräsentierten Patientengruppen – Kinder, Senioren, Menschen mit Behinderungen etc. – zu erfassen. Personalisierte Medizin ist hier das Stichwort.

Diese Entwicklung wird in Deutschland nun auch vom Gesetzgeber vorangetrieben mit der Vorlage des Entwurfs zum Patientendatenschutzgesetz Ende Januar in Berlin. Patienten bzw. GKV-Versicherte haben ab 2023 die Möglichkeit, die in einer elektronischen Patientenakte abgelegten Daten im Rahmen einer Datenspende freiwillig der Forschung zur Verfügung zu stellen.

Angesichts der technischen und rechtlichen Entwicklungen stellt sich natürlich auch die Frage nach dem Datenschutz. So etwa machten Autoren der Computerfachzeitschrift c`t vor kurzem darauf aufmerksam, dass es bei den elektronischen Patientenakten in den Arztpraxen einige Mängel hinsichtlich des Datenschutzes gibt und Hacker relativ leicht die Arztverwaltungssysteme in den Praxen knacken können. Praxen seien hier nicht ausreichend vor Hackerangriffen geschützt und für Patientenakten würden auf dem Schwarzmarkt bis zu 2000 Euro geboten.

Die Pharmafirmen beteuern in diesem Zusammenhang, dass sie nur auf anonymisierte Daten setzen, die eine Identifikation einzelner Patienten unmöglich mache. Zudem richte sich die Pharmabranche in diesem Rahmen eng an Empfehlungen von Experten für IT-Sicherheit und Datenschutz, die im Auftrag des Bundesforschungsministeriums derzeit an einem Standard für die sichere Verarbeitung medizinischer Daten arbeiteten. Vielmehr gehe es der Pharmabranche daher darum, die Chancen solcher patientengenerierten Informationen und Daten zu nutzen und darauf aufbauend Behandlungen zu entwickeln, die passgenau auf den Patienten zugeschnitten seien.

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  • Durchsichtiges Kopfmodell: jesseorico, unsplash.com