Quelle: Ärzteblatt.de – SmartWatches, die neben der Zeitanzeige noch viele andere Funktionen, bspw. zum Tracking oder Monitoring von Gesundheitsdaten bieten, sind bereits seit längerer Zeit auf dem Markt erhältlich. Vergangene Woche nun hat Apple die neue Apple Watch 4 der Öffentlichkeit vorgestellt. Neu ist, dass die Uhr nun auch eine eingebaute EKG-Funktion hat, die mithelfen soll, Herzrhythmusstörungen frühzeitig zu erkennen. Dafür besitzt die SmartWatch einen sog. kardialen Monitor. Mit der speziellen EKG-App kann dann ein 1-Kanal-EKG durch einfaches Fingerauflegen auf der Rückseite der Uhr erzeugt werden.

Liefert die Apple Watch ein zuverlässiges EKG?

In Deutschland hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung (DGK) die EKG-Funktion bewertet. Thomas Deneke, Sprecher der Arbeitsgruppe Rhythmologie der DGK, berichtet, dass klinische Voruntersuchungen eine 95%ige Übereinstimmung mit der von der Smart Watch detektierten und klinisch dokumentierten Vorhofflimmern aufweisen. Seiner Einschätzung nach kann die Apple Watch 4 „ein wertvolles Monitoring-Tool zur Etablierung wichtiger Informationen für Patienten und deren Ärzte darstellen“.

Die DGK sieht die neue Smart Watch also als vielversprechende Ergänzung und interessantes Werkzeug zum Monitoring an. Sie weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass auf Basis dieser Daten derzeit noch keine therapeutischen Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden können. „Die Apple Watch 4 erweitert ihr Leistungsspektrum stetig von Fitnessapplikationen hin zu medizinischen Fragestellungen, wie aktuell der Detektion von Vorhofflimmern. Bevor auf dieser Datenbasis konkrete Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden können, beispielsweise die Einleitung einer Antikoagulation bei asymptomatischen Patienten, sind noch umfangreiche klinische Folgestudien notwendig“, so Peter Radke, Vorsitzender des Ausschusses Electronic & Mobile Health der DGK.

Die amerikanische Zulassungsbehörde für Medizinprodukte (Food and Drug Administration, FDA) hat das Gerät zugelassen, weist jedoch auch explizit darauf hin, dass das Ergebnis von einem Arzt zu bestätigen bzw. abzuklären sei. Für Deutschland steht noch nicht fest, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Applikation zulassen wird.

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