Quelle: aerzteblatt.de – Wie Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion, und Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion,  auf einer Veranstaltung des Medizintechnik­verbandes BVMed bestätigten, verzögert sich das Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auf 2019. Das Gesetz soll u. a. das von Ärzten angebotene Sprechstundenzeitenpensum erhöhen und die Terminservicestellen (TSS) stärken.

Der Kabinettsbeschluss dazu sei, so Maag, nun auf den 10. Oktober verlegt worden. Eine erste Gesetzeslesung solle am 13. Dezember 2018 stattfinden, so Lauterbach. Ein mögliches Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist somit frühestens zum 1. April 2019 denkbar.

Maag kündigte außerdem ein E-Health-Gesetz 2.0 an. Dieses soll bereits Ende November vorgelegt werden. „Darin wird alles geregelt, was bislang nicht funktioniert“, so Maag. Damit stünden Weiterentwicklungen beim Datenaustausch sowie bei der Interoperabilität an.

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