Videosprechstunden auch im zweiten Quartal unbegrenzt nutzbar

Videosprechstunden auch im zweiten Quartal unbegrenzt nutzbar

Quelle: aerzteblatt.de – Die Videosprechstunde gewinnt vor dem Hintergrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie an Bedeutung. Patienten, die sich derzeit in Quarantäne befinden oder der besonders gefährdeten Personengruppe angehören, profitieren von dem digitalen Arzt-Patienten-Austausch. Kassenärztliche Bundesvereinigung und Krankenkassen haben die geltenden Beschränkungen für den Einsatz der Videosprechstunde nun für das zweite Quartal aufgehoben.

„Normalerweise dürfen Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen muss. Auch die Menge der Leistungen, die in Videosprechstunden durchgeführt werden dürfen, ist auf 20 Prozent begrenzt. Für den Rest ist ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich“, schreibt die KBV.

„Wir sind erleichtert, dass diese Beschränkung für das zweite Quartal aufgehoben wurde“, sagte Dr. rer. nat. Heike Winter, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt„Nun ist gesichert, dass auch im zweiten Quartal keine Behandlungen abgebrochen werden müssen, weil sich Patienten noch in Quarantäne befinden oder aus anderen Gründen nicht persönlich in die Praxis kommen können.“

„Die Videosprechstunde kann die Verbreitung des Virus verlangsamen und schützt andere Patient*innen – insbesondere chronisch und ernsthaft Erkrankte – und das medizinische Personal vor einem unnötigen Infektionsrisiko“, heißt es vom Health Innovation Hub (hih) aus Berlin.

Lesen Sie hier mehr.

 

Das ZTG berät kostenfrei zur Nutzung der Videosprechstunde und hilft auch bei der Suche nach einem passenden, zertifizierten System für Ihre Praxis. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Bildquelle

  • : francescoridolfi.com