Quelle: kbv.de – Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband ist die Videosprechstunde auch weiterhin aufgrund der Coronaviruspandemie unbegrenzt zur Nutzung für Ärzte und Psychotherapeuten möglich, voraussichtlich bis Ende September 2020. Allerdings wurde die Möglichkeit zur Telefonsprechstunde beendet. Die Erstattung des Portos für Folgeverordnungen sowie Überweisungen endet ab Juli 2020.

„Psychotherapeuten dürfen zudem neben Einzeltherapiesitzungen in Einzelfällen auch Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen (auch neuropsychologische Therapie) per Video durchführen“, so die KBV. Zudem können die Ärzte wie bisher bis zu achtmal im Quartal mit opiatabhängigen Patienten eine Videosprechstunde abhalten und die Möglichkeit, Gruppenpsychotherapie in eine Einzelpsychotherapie zu wandeln ohne zuvor eine gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse zu stellen, wurde ebenfalls bis zum 30. September verlängert.

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  • Videokonferenz: mohamed_hassan, pixabay.com