Quelle: Deutschlandfunk – Telemedizinische Anwendungen wie etwa die Videosprechstunde bieten ein großen Potenzial bei der Flexibilisierung und Sicherstellung der Gesundheitsversorgung, gerade auch in ländlichen Regionen. Insbesondere bei Routineuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen oder auch leichteren Erkrankungen wie einem grippalem Infekt ist es nicht immer nötig, persönlich eine Praxis aufzusuchen. Menschen, die etwa aufgrund eines viralen Infekts besser zu Hause bleiben und nicht noch Mitpatienten im Wartzeimmer anstecken oder immobile Patienten, für die das Aufsuchen einer Arztpraxis, mit großen Anstrengungen verbunden ist, sind nur zwei Beispiele, die von einer vermehrten Nutzung von digitalen Konsultationen profitieren könnten. Sowohl Ärzte als auch inbesondere Patienten können sich verschiedene Situationen vorstellen, in denen eine Videokonsultation ausreichend und sinnvoll ist. Der Wegfall des sog. „Fernbehandlungsverbots“ 2018 durch Beschluss der Bundesärztekammer und die Möglichkeit seit 2019, auch ausschließlich aus der Ferne zu behandeln, fördern prinzipiell zusätzlich die Telemedizin. So weit, so gut. Da verwundert es, dass trotz der vielen Möglichkeiten und letztlich recht einfach zu handhabenden Technik – Laptop mit integrierter Kamera, webbasierter Videodienstanbieter/Software und Headset – Videosprechstunden nur eher in geringem Umfang genutzt werden.

Unattraktive Vergütung = Geringe Nutzungszahlen?!

Laut Ärzteblatt wurden etwa im März 2019 nur 3000 Konsultationen in Baden-Württemberg via Video durchgeführt. Viele Start-ups nennen auch gar keine konkreten Patientenzahlen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. So werden in verschiedenen Umfragen, etwa seitens der Kassenärztlichen Vereinigung, ein hoher administrativer Aufwand, eine mangelhafte Internetanbindung gerade in ländlichen Regionen, Bedenken und Unsicherheiten bezüglich Datenschutz und Haftung und insbesondere die als zu gering empfundene Vergütung und Budgetierung als Gründe genannt. Ärzte dürfen maximal 50 Fälle pro Quartal via digitaler Visite beraten. War der Patient im Quartal bereits in der Praxis, erhalten sie einen Technikzuschlag von 4,33 Euro. War der Patient im laufenden Quartal noch nicht in der Praxis, können sie zudem 9,52 für die Betreuung abrechnen. Die Werte liegen damit unterhalb der Quartalspauschale für die persönlichen Besuche des Patienten in der Praxis und werden daher als zu niedrig bzw. wenig innovationsfreundlich bewertet.

Es gibt mittlerweile eine Reihe von Start-ups bzw. Anbietern, die Softwarelösungen für Videosprechstunden anbieten und von der Kassenärztlichen Vereinigung zertifiziert sind, also von Ärzten eingesetzt werden können. Dennoch läuft vieles eher auf Ebene von privat versicherten Patienten bzw. Selbstzahlern. So kostet eine Konsultation beim Münchener Start-up Teleclinic rund 35 Euro. Dazu kommt, dass es trotz Videosprechstunde noch einige Medienbrüche gibt. So ist bisher noch kein E-Rezept oder eine elektronische AU-Bescheinigung vorhanden bzw. kann ausgestellt werden. Für die Ausstellung eines Rezeptes ist daher nachwievor ein persönlicher Besuch bzw. das Einlesen der Gesundheitskarte in der Praxis notwendig.

Es bleibt also auf dem Weg in ein digitales deutsches Gesundheitswesen noch einiges zu tun – ob auf vergütungstechnischer, rechtlicher, technischer oder kultureller Ebene. Lesen Sie hier den ganzen Beitrag auf Deutschlandfunk.de.

 

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  • Arzt-Laptop online: mohamed_hassan, pixabay.com