Quelle: kbv.de – Aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie können Ärzte therapeutische Gespräche zur Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigen ab sofort noch bis 30. Juni 2020 auch per Telefon oder Videokommunikation durchführen. Die Gespräche müssen dafür mindestens zehn Minuten dauern. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Die neue Regelung bietet zudem die Möglichkeit, therapeutische Gespräche (GOP 01952) vorerst auch achtmal statt bislang viermal im Quartal zu berechnen.

Das Präparat Buprenorphin (Buvidal®) ist mit der subkutanen Verabreichung eines der anerkannten Behandlungsmethoden Opioidabhängiger. Derzeit können die damit verbundenen Leistungen über den EBM abgerechnet werden, mit einer Befristung zum 30. September dieses Jahres. Der Bewertungsausschuss plant die rechtzeitige Prüfung einer nötigen Anpassung dieser Frist.

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