Quelle: BVMed – Patienten, die einen implantierten Defibrillator (ICD) oder ein System zur kardialen Resynchronisations-Therapie (CRT) aufgrund ihrer Herzschwäche nutzen, benötigen eine regelmäßige medizinische bzw. kardiologische Betreuung. Die Leitlinien sehen dabei vor, dass Träger von entsprechenden Herzunterstützungssystemen im vierteljährlichen Turnus eine kardiologische Praxis bzw. Klinik aufsuchen, um die Funktionsfähigkeit des Implantats zu überprüfen. Diese Funktionsanalyse ist grundsätzlich auch telemedizinisch gestützt ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglich, sofern der Patient ein Telemedizin-fähiges Implantat benutzt. Drei der vier jährlich vorgesehen Präsenz-Termine des Patienten können digital abgebildet werden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie stellt die persönliche Vor-Ort-Betreuung jedoch durchaus eine Herausforderung dar. Herzpatienten, die aufgrund ihrer Erkrankung und auch häufig aufgrund ihres höheren Lebensalters prinzipiell zur Risikogruppe gehören, sollen im Besonderen vor einer Ansteckung geschützt werden. Telemedizinische Anwendungen können hier eine Möglichkeit darstellen, die Infektionsgefahr bei dennoch kontinuierlicher Behandlung zu senken. Gleichzeitig können die Präsenztermine in den Einrichtungen reduziert und das medizinische Personal entlastet werden.

Aus diesem Grund haben die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) zusammengeschlossenen Hersteller von Herzrhythmus-Implantaten vorgeschlagen, verstärkt auf Telemedizin zu setzen. Patienten könnten durch den vermehrten Einsatz telemedizinischer Naschsorge besser vor COVID-19 geschützt werden. Nach Aussage des BVMed werden derzeit nur rund ein Fünftel aller Patienten mit einem ICD- oder CRT-System in Deutschland digital betreut. Dies sei besoners bemerkenswert, da die telemedizinisch gestützte Funktionsanalyse von ICD- und CRT-Patienten eine Kassenleistung und auch in den entsprechenden Behandlungsleitlinien verankert sei. „Das müssen wir in Deutschland jetzt schnell ändern, um die Patienten vor Infektionen zu schützen und die Kliniken und Ärzte zu entlasten“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Im Rahmen der Telemedizin-Initiative soll es etwa kardiologisch tätigen Ärzten ermöglicht werden, direkt eine telemedizinische Nachsorge für ICD- und CRT-Patienten zu verordnen und vorzunehmen – aktuell ist hierfür etwa in Hochschulambulanzen noch ein persönlicher Arzt-Patientenkontakt vorab vorgeschrieben. Neben der Bereitstellung der benötigten Infrastruktur möchten die Implantat-Hersteller auch einen erweiterten Service im Rahmen dieser Initiative bereitstellen, um die Einrichtungen bei der Implentierung der telemedizinischen Nachsorge umfassend zu unterstützen. Die mit den Krankenkassen vereinbarten Konditionen bleiben dabei gleich.

Die telemedizinische Initiative der Implantathersteller im BVMed wird auch von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) bzw. hier speziell der Arbeitsgruppe Telemonitoring (AG33) sowie dem Selbsthilfegruppenverband Defibrillator (ICD) Deutschland unterstützt.

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  • heart rate monitor: Jair Lázaro, unsplash.com