Quelle: e-health-com.de – Bei der Telematikinfrastruktur deutet sich ein spannender Herbst an. Während die Ärzte geschlossen wie selten gegen die Politik schießen, bereiten sich die Apotheker eifrig auf das eRezept vor.

Für die Betreiberorganisation der Telematikinfrastruktur, die gematik, war „Sommerpause“ schon in den letzten Jahren ein eher theoretisches Konzept. Auch in diesem Jahr passierte und passiert über die Urlaubswochen einiges. So wurde am 30. Juni 2020 fristgerecht das Dokumentenpaket zum eRezept vorgelegt. Am 22. Juli wurde der erste E-Health-Konnektor, jener von CompuGroup Medical bzw. KoCo, abschließend zugelassen, also nicht nur für die Tests von Notfalldaten und KIM, sondern für den definitiven Rollout.

Das ist deswegen von Bedeutung, weil die E-Health- (PTV3-) Konnektoren für die elektronische AU-Bescheinigung zwingend sind, die ab Anfang 2021 von den Ärzten über den Kommunikationsdienst KIM an die Krankenkassen übermittelt werden soll. Nicht so sehr die ebenfalls für Anfang 2021 terminierte elektronische Patientenakte (ePA), sondern diese eAU sorgt bei den davon betroffenen Akteuren zunehmend für Nervosität. Denn die eAU ist eine echte Massenanwendung, mit entsprechend großem Disruptionspotenzial für den Praxisalltag, sollte sie nicht einwandfrei funktionieren.

Ärzte wollen IT-Sicherheit nicht selbst bezahlen

Darauf hingewiesen wird auch, dass die derzeitige Corona-Pandemie zusätzliche Anforderungen an niedergelassene Ärzte stelle, die eine Umsetzung von IT-Vorgaben erschwerten. Gefordert werden daher angemessene und machbare Zeiträume: „Bestehende Fristen müssen erheblich verlängert werden, um entsprechende Übergänge und Anpassungen bis zur Funktionsfähigkeit sicher zu ermöglichen.“ Sanktionen seien kontraproduktiv. Außerdem müsse dem KV-System „die Möglichkeit gegeben werden, endlich industrieunabhängig eigene Lösungen für den PVS/TI-Bereich zu entwickeln“.

Auf den Nägeln brennt den Kassenärzten schließlich auch noch die IT-Sicherheitsrichtlinie für die Praxen, die die KBV gemäß §75 Absatz 5 SGB V längst hätte vorlegen müssen. Diese Sicherheitsrichtlinie soll Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen konkretisieren, die in Arztpraxen „diesseits“ von Konnektor und TI umgesetzt werden sollten, um einem adäquaten Schutz von Patientendaten in digitalen Umgebungen zu genügen. Hier wird seitens der unterzeichndenden K(B)Ven gefordert, den Anspruch eines „Einvernehmens“ mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufzugeben und stattdessen nur ein „Benehmen“ zu verlangen, sprich das Veto-Recht des BSI zu kippen. Auch müsse die „vollständige Finanzierung der damit verbundenen Kosten für die Praxen […] vorab abschließend geklärt“ werden.

Viel Optimismus auf Apothekerseite

In auffälligem Kontrast zur schlechten TI-Stimmung auf Ärzteseite steht derzeit eine vielleicht nicht euphorische, aber doch überwiegend sehr positive Stimmung auf Apothekerseite. Die Apotheker kommen beim elektronischen Medikationsplan (eMP) sowie beim Notfalldatenmanagement (NFDM) mit der TI in Kontakt, vor allem aber beim elektronischen Rezept, das gemäß Patientendatenschutzgesetz (PDSG) ab 2022 eingeführt werden soll. Dazu müssen die Apotheken an die TI angeschlossen sein. Nachdem die Finanzierung geklärt und die Beschaffung von elektronischen Apothekenausweisen geregelt ist, wurden vergangene Woche die ersten Apotheken an die TI angeschlossen, unter anderem in Rheinland-Pfalz und in Westfalen-Lippe. Diese Apotheken können jetzt bei Patienten, die den eMP bereits nutzen, darauf zugreifen und diesen auch aktualisieren.

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  • Tastatur mit Symbol Daumen hoch und runter: Pixabay