Quelle: aerzteblatt.de – Laut eines Berichts des Deutschen Bundestages, der die ambulante telemedizinische Leistungserbringung untersucht hat, wurden telemedizinische Anwendungen wie zum Beispiel Videosprechstunden oder telekonsiliarische Befundbeurteilungen von Arzt zu Arzt im Jahr 2017 noch kaum im Versorgungsalltag eingesetzt.

Telekonsile wurden bundesweit im dritten Quartal 137 mal verwendet und im vierten Quartal 142 mal. Der Einsatz von Videosprechstunden zeigt ein noch niedrigeres Ergebnis: Insgesamt 30 Patienten wurden bundesweit im Rahmen einer telemedizinischen Videosprechstunde im dritten Quartal 2017 konsultiert, im vierten Quartal 2017 waren es 68.

Als Grund für den damals noch geringen Einsatz telemedizinischer Anwendungen bei der Gesundheitsversorgung nennt der Bewertungsausschuss fehlende technische Voraussetzungen. Erst ab dem dritten Quartal 2017 seien erste Anbieter von beispielweise Videosprechstunden-Software zertifiziert worden. Mittlerweile gebe es bereits neun Anbieter. Für 2018 stehen Untersuchungen zur weiteren Entwicklung noch aus.

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