Quelle: aerzteblatt.de – Am 7. November ist das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) im Bundestag beschlossen worden. Dazu gibt es Stellungnahmen und Stimmen aus Politik und Verbänden. So sagte Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion: „Wenn wir Digitalisierung gestalten und die Versorgung weiter verbessern wollen, müssen wir die Nutzung von Daten zu Forschungszwecken ermöglichen. Den Kreis der Nutzungsberechtigten – ausschließlich öffentliche Stellen und Universitätskliniken – sowie den Verwendungszweck haben wir sorgfältig festgelegt.“
Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes gibt es jedoch noch immer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte die Forderung nach einer Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verwendung der eigenen Daten. Dies sei mit der aktuellen Version des DVG nicht berücksichtigt worden.
Der Paritätische Gesamtverband warnte vor den Möglichkeiten des massiven Datenmissbrauchs: „Große Datenbanken mit hochsensiblen persönlichen Gesundheitsdaten sind eine Einladung an Hacker und Datendiebe“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Verbandes. Auch er befürworte es, dass Patienten eine Weitergabe ihrer Daten ablehnen können sollten.
Dass für digitale Gesundheitsanwendungen ein Nachweis über den medizinischen Nutzen nachgewiesen werden muss, begrüßte der AOK-Bundesverband: „Nicht nur für verordnete Arzneimittel, sondern auch für Apps auf Rezept müssen die Grundsätze der evidenzbasierten Medizin gelten“, bekräftigte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
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