Quelle: aerzteblatt.de – Am 7. November ist das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) im Bundestag beschlossen worden. Dazu gibt es Stellungnahmen und Stimmen aus Politik und Verbänden. So sagte Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion: „Wenn wir Digitalisierung gestalten und die Versorgung weiter verbessern wollen, müssen wir die Nutzung von Daten zu Forschungszwecken ermöglichen. Den Kreis der Nutzungsberech­tigten – ausschließlich öffentliche Stellen und Universitätskliniken – sowie den Ver­wen­dungszweck haben wir sorgfältig festgelegt.“

Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes gibt es jedoch noch immer. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte die Forderung nach einer Wi­derspruchsmöglichkeit gegen die Verwendung der eigenen Daten. Dies sei mit der aktuellen Version des DVG nicht berücksichtigt worden.

Der Paritätische Gesamtverband warnte vor den Möglichkeiten des massiven Daten­missbrauchs: „Große Datenbanken mit hochsensiblen persönlichen Gesundheits­da­ten sind eine Einladung an Hacker und Datendiebe“, so Rolf Rosenbrock, Vor­sitzender des Verbandes. Auch er befürworte es, dass Patienten eine Weitergabe ihrer Daten ablehnen können sollten.

Dass für digitale Gesundheitsanwendungen ein Nachweis über den medizinischen Nut­zen nachgewiesen werden muss, begrüßte der AOK-Bundesverband: „Nicht nur für verordnete Arzneimittel, sondern auch für Apps auf Rezept müssen die Grundsätze der evidenzbasierten Medizin gelten“, bekräftigte Martin Litsch, Vorstandsvorsit­zender des AOK-Bundesverbandes.

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