Quelle: e-health-com.de – Deutschlands führende Hersteller digitaler Gesundheitslösungen haben sich im Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) zusammengeschlossen. Damit digitale Lösungen wirklich bei Patientinnen und Patienten ankommen, beansprucht der SVDGV eine zentrale Rolle bei der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des DVG. „Wir sind mit knapp 60 Mitgliedern der maßgebliche Branchenvertreter der Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen. Daher sehen wir uns in der Verantwortung, in enger Kooperation mit weiteren Akteuren, bei der Umsetzung des DVG eine aktive und konstruktive Rolle zu spielen“, so Daniel Nathrath, Präsident des SVDGV sowie Gründer und Geschäftsführer von Ada Health.

Bereits heute nutzen Millionen Versicherte digitale Gesundheitsanwendungen. Durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) haben Patientinnen und Patienten nun erstmals die Möglichkeit, auch im Rahmen der Regelversorgung von den Potenzialen dieser innovativen Lösungen zu profitieren. Mit dem DVG wird es künftig möglich sein, digitale Gesundheits-Apps auf Rezept zu verschreiben und Online-Sprechstunden einfacher zu nutzen. Außerdem hat jeder Patient das Recht auf eine elektronische Patientenakte. Der SVDGV begrüßt dies ausdrücklich.

„Das Digitale-Versorgung-Gesetz ist ein Meilenstein für Patientinnen und Patienten, medizinisches Fach- und Pflegepersonal sowie Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA)“, so Nathrath weiter. „Gemeinsam mit Politik, Kassen, Ärzten und weiteren Heilberufen wollen wir unsere langjährige Expertise bei der Entwicklung und Bereitstellung von digitalen Gesundheitsanwendungen einbringen und so dazu beitragen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig zu verbessern.“

Um die Einführung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) sicher und innovationsfreundlich zu gestalten, fordert der SVDGV eine aktive Funktion des Verbands bei der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung. Konkret sieht der Verband seine Rolle unter anderem in der Verhandlung der Rahmenvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband. „Um das DVG zu einem Erfolg im Sinne der Patientinnen und Patienten zu machen, ist es wichtig, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Unternehmen, die die DiGA entwickeln, mit am Tisch sitzen, wenn verhandelt wird“, sagt Diana Heinrichs, SVDGV-Vorständin sowie Gründerin und Geschäftsführerin der Lindera GmbH.

Die Kriterien zur Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen in das beim BfArM geführte Verzeichnis (§ 139e SGB V) sowie die zu deren Konkretisierung zu erlassende Rechtsverordnung (§ 139e Abs. 9 SGB V) seien von entscheidender Bedeutung für die Praxistauglichkeit des Digitale-Versorgung-Gesetzes. „Wir brauchen transparente Maßstäbe, nach denen digitale Gesundheitsanwendungen anerkannt werden. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass gesunde Geschäftsmodelle mit nachhaltiger Finanzierung durch das DVG unterstützt werden. Gleichzeitig dürfen Innovation und Wettbewerb nicht eingeschränkt werden“, so Heinrichs weiter.

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