Quelle: Ärzteblatt.de – Weiter Tempo bei der Digitalisierung des Gesundheitswesen machen – dieses Ziel äußerte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gestern bei einem vom Sachverständigenrat Gesundheit organisierten Symposium. Hintergrund der Veranstaltung war das jüngst vom Sachverständigenrat erstelle Gutachten zum Thema „Digitalisierung für Gesundheit“.

Der Minister betonte, dass vor allem die Telematikinfrastruktur (TI) eine der Grundlagen für weitere digitale Anwendunge im Gesundheitswesen darstelle und nun mehr und mehr nutzenstiftende Anwendungen aufbauend auf der TI implementiert werden könnten. Dabei müssten alle Akteure, vor allem die Patienten bzw. Bürger , „mitgenommen“ werden und es sollte bei allen Anwendungen überprüft werden, welche von diesen an welcher Stelle sinnvoll seien. Aus Sicht von Spahn gehörten dazu vor allem auch die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (eRezept), die beide in den nächsten Monaten eingeführt würden.

Thomas Kriedel von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erläuterte auf dem Symposium, dass vor allem der erzielte Versorgungsnutzen im Zentrum jeder digitalen Anwendung stehen müsse. Dabei sei vor allem eine sichere Kommunikation der Gesundheitsberufe untereinander über die TI-Anbindung ein echter Mehrwert für die Gesundheitsversorgung. Auch nehme er wahr, dass die Veränderungsbereitschaft in Hinblick auf die Digitalisierung bei Ärzten und anderen im Gesundheitswesen Tätigen durch die Corona-Pandemie gestiegen sei. Dies gelte jedoch nicht nur für das Gesundheitswesen, sondern auch für weitere Teile der Gesellschaft.

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats, Ferdinand Gerlach, wies darauf hin, dass die Erarbeitung gesetztlicher Grundlagen für eine verstärkte, patientennahe Datennutzung ein zentraler Baustein bei der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens sei. In Deutschland gebe es beim Zugriff auf gesundheitsbezogene Forschungsdaten noch einigen Nachholbedarf. Gerlach betonte, dass eine bestmögliche Datensicherheit und ein stabiler Datenschutz sehr wichtig seien. Er verwies jedoch auch auf die Aussagen des Deutschen Ethik­rats. Dieser habe bereits darauf hingewiesen, dass das Konzept der Datensparsamkeit in Hinblick auf Big-Data, künstliche Intelligenz und elektronsichen Akten und den sich daraus für die medizinische Forschung ergebenen Chancen so wie es derzeit in Deutschland bestünde, überholt sei. Denn Patientenrisiken existierten auch durch eine mangelhafte Datennutzung.

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