Quelle: mags.nrw – Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen  hat bekannt gegeben, dass zwei Mio. Euro zur Förderung der Telemedizin im ambulanten Bereich zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Ziel wurde gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, Hausärzteverbänden und Krankenkassen ein Förderprogramm für Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize  entwickelt. Diese können technische Telemedizinkomponenten und eHealth-Fortbildungen beantragen.

Das Förderprogramm unterstützt Fortbildungen im Bereich Telematik und Telemedizin sowie die Fortbildungen zur Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) oder zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH). Die Förderanträge können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden.

„Zukunftsfähige Versorgungsstrukturen sind einrichtungs- und professionsübergreifend. Die Digitalisierung kann hier einen wertvollen Beitrag leisten. In der Vergangenheit haben wir vorwiegend Einzelprojekte gefördert. Jetzt ist es an der Zeit, die Ergebnisse in die Fläche zu bringen und die Vorteile der Telemedizin jedem Patienten unabhängig von seinem Wohnort zugänglich zu machen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Sektorengrenzen dürfen dabei keine Rolle spielen“.

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