Quelle: Ärzteblatt.de – Mit Verabschiedung des Digitale-Versorgung Gesetzes ist es nun erstmals möglich, auch sog. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), etwa Apps oder Apps in Kombination mit Wearables, an Patienten zu verordnen. Im DiGA-Verzeichnis des Bundesinsituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind bereits fünf DiGA gelistet, etwa gegen Schlafstörungen oder bei Tinnitus. Darüber hinaus gibt es ein großes Angebot an (noch) nicht als DiGA zertifizierten Gesundheits-Apps zu allen möglichen Krankheitsbereichen und Gesundheitsbedürfnissen.

Über 3.300 Apps gelistet

Für Ärzte und andere Gesundheitsfachberufe stellen sich mit den neuen Regelungen und in Hinblick auf die ohnenhin schon dynamische Entwicklung des digitalen Gesundheitsmarktes natürlich einige Fragen. Vor diesem Hintergrund hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) in Berlin ein neues Infor­mationsportal für Gesundheits-Apps freigeschaltet. Therapeuten und Ärzte können sich hier unter anderem über 3.300 in App-Stores verfügbaren Gesundheits-Apps informieren. Nach Angaben des ZI besteht für angemeldete Nutzergruppen zudem die Möglichkeit, ein ausführliches Gutachten zu Gesundheits-Apps anzufordern. Das zugehörige Portal KV-App-Radar kategorisiert die verfügbaren Gesundheits-Apps dafür in rund 60 Themenbereiche. Im weiteren Verlauf werden auch alle gelisteten DiGA in das Portal aufgenommen. Vertragsärzte und -psychotherapeuten können sich zudem hier gegenseitig über Vor- und Nachteile einzelner informieren und austauschen.

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