Quelle: Ärzteblatt.de – Auch in der Versorgung von demenziell erkrankten Personen können digitale Anwendungen ihren Nutzen haben. Darauf haben Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sowie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf einer Tagung des Netzwerks Nationale Demenzstrategie hingewiesen.

So könnten etwa digitale Fallkonferenzen, Apps zum spielerischen Gehirn- und Gedächtnistraining oder die einfache Darstellung von Bewegungsübungen sinnvolle Einsatzfelder der Digitalisierung sein. Anwendungen dieser Art böten eine wichtige Ergänzung zu anderen aktivierenden Maßnahmen und könnten die kognitiven, motorischen und kommuikativen Fähigkeiten von Betroffenen fördern. Davon würden wiederum auch pflegende Angehörige profitieren, so die beiden Bundesminister auf der Tagung.

Christine Lamprecht ging in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf die besonderen Belastungen für Betroffene und ihre Angehörigen in den vergangenen Monaten während der Corona-Pandemie ein. Digitale Anwendungen seien hier, etwa zur Aufrechterhaltung der Kommunikation, bereits sinnvoll eingesetzt worden.

Stefan Bales aus dem Bundesgesundheitsministerium berichtete auf der Tagung zudem vom aktuellen Status Digitaler Pflegeanwendungen (DiPA). Laut Bales werde derzeit – im Rahmen des Digitale-Pflege-und-Versorgung-Modernisierung-Gesetzes (DPVMG) – an einer Verordnung gearbeit, um ab dem kommenden Sommer, analog zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), auch DiPA für die Versorgung zulassen zu können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) stelle ab kommenden Jahr ein DiPA-Verzeichnis bereit, in dem dann solche digitale Pflegeanwendungen gelistet würden, die aufgrund ihres nachgewiesenen Nutzens von der Pflegeversicherung bezahlt werden können, so Bales weiter.

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  • Buchstaben Dementia: Pawel Czerwinski, unsplash.com