Quelle: Ärzteblatt.de – Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Vernetzung und Digitalisierung der Krankenhäuser in Deutschland aktiv gefördert werden. Auf Grundlage des Gesetzes werden in den nächsten drei Jahren insgesamt 4,3 Milliarden Euro für Digitalisierungsaktivitäten in Krankenhäusern zur Verfügung gestellt.

Die Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“ (MB) hat nun in Zusammenarbeit mit dem Health Innovation Hub (hih) in Berlin eine Handreichung entwickelt, in dem die aus Sicht der Autoren fünf wichtigsten Felder der Digitalisierung in Krankenhäusern benannt werden. Dabei handelt es sich um die folgenden:

  • Notaufnahme
  • Behandlungsdokumentation
  • Medikationsmanagement
  • Betten- und Ressourcenplanung
  • Telemedizin

Das Dokument dient klinisch tätigen Ärzten vor allem dazu, in Abstimmung mit den jeweiligen Geschäftsführungen und IT-Abteilungen der Einrichtungen diejenigen Themen für Fördermittel zu definieren, die den höchsten Nutzen für die medizinische Versorgung versprechen.  Ärzte sollen so befähigt werden, sich aktiv in die Diskussion um Fördermittel in den jeweiligen Häusern einzubringen und ihren Standpunkt aktiv zu vertreten.

Neben der besseren IT-Ausstattung an sich mahnte der MB, dass auch ein besserer Personalschlüssel notwendig sei, um die Ärzte spürbar zu entlasten und die abteilungs- und einrichtungsübergreifende Kommunikation durch digitale Anwendungen effektiv zu stärken.

 

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