Quelle: bundesgesundheitsministerium.de – Im Bundeskabinett ist heute der Entwurf zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) beschlossen worden. Das Gesetz sieht vor, digitale Anwendungen zugunsten von Patienten schneller verfügbar zu machen unter der Prämisse der Datensicherheit. So erhält das e-Rezept ab Anfang 2022 Einzug in die alltägliche Gesundheitsversorgung. Dabei können Versicherte die Rezepte nach wie vor bei einer Apotheke freier Wahl einlösen. Zudem lassen sich Facharztüberweisungen dann digital übermitteln.

Mit dem PDSG sollen Patienten ein Recht darauf erhalten, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) mit ihren Gesundheitsdaten befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.

„Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen. Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz wollen wir dafür sorgen, dass solche Angebote schnell im Patienten-Alltag ankommen: Das E-Rezept wird nutzbar, Facharztüberweisungen gibt es künftig auch digital. Und jeder Versicherte bekommt die Möglichkeit, seine Daten in der elektronischen Patientenakte sicher zu speichern. Dieses Gesetz nutzt und schützt Patienten gleichermaßen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

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  • Person tippt auf Laptop: Thomas Lefebvre, unsplash.com