Quelle: Ärzteblatt.de – Jürgen Wasem, Vorsitzender der DiGA-Schiedsstelle (Digitale Gesundheitsanwendungen), ist der Meinung, dass das Value-Based-Pricing-Prinzip bei der Rahmenvereinbarung zu den Vergütungsbeträgen für DiGA eine „mutige Entscheidung“ sei. Eine Nutzenbewertung sei dem wertebasierten Kostennutzen vorzuziehen, etwa wie beim AMNOG-Verfahren, das bei der frühen Nutzenbewertung bei Arzneimitteln zum Einsatz kommt.

Laut Wasem sei es eine der Hauptherausforderungen, bei den DiGA den Nutzen zu bewerten. Bislang setze das Bundesinstitut für Arznei­mittel und Medizinprodukte (BfArM) im Rahmen des Fast-Track-Prüfverfah­rens nur einen binären Stempel. Dieser entscheidet darüber, ob ein positiver Versorgungseffekt vorliegt oder nicht. Das AMONG-Verfahren hingegen bemisst auch das Ausmaß des Zusatz­nutzen gegenüber einer Vergleichstherapie. Wasem meint, der GKV-Spitzenverband solle im Grunde genommen eine solche Nutzenbewertung „nachbauen“.

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