Quelle: ihe-d.de – Seit Dezember 2018 sind die Spezifikationen für die elektronische Patientenakte (ePA) öffentlich. Darin hatte die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) angegeben, dass „die Konzepte der ePA auf Integrationsprofilen bzw. Spezifikationen der international anerkannten Organisation „Integration the Healthcare Enterprise“ (IHE) basieren“, so ist es einer aktuellen Stellungnahme des IHE Deutschland e. V. zu entnehmen. Nach Prüfung durch IHE stellte sich jedoch heraus: Die IHE-Vorgaben werden proprietär verwendet. In diesem Zusammenhang bestehen für den IHE e. V. einige Kritikpunkte.

„Weder die ePA-Spezifikationen noch die Vorgehensweise bei deren Erstellung kann aus aktueller Sicht als IHE-konform bezeichnet werden. Interoperabilität im Sinne der IHE ist nur unter konsequenter Einhaltung aller Vorgaben der IHE möglich“, heißt es weiter in der offiziellen Stellungnahme von IHE Deutschland.

In ihrem aktuellen Entwicklungsstand unter Berücksichtigung der von der gematik angegebenen Spezifikationen sei die ePA noch nicht mit anderen EU-Systemen interoperabel. Zudem seien die internationalen Standards proprietär in Verwendung.

IHE Deutschland zeigt sich „offen für einen verbindlichen Dialog mit der gematik, in dem die Anmerkungen der IHE ernst genommen werden und ihren Weg in die ePA-Spezifikationen finden. IHE Deutschland e.V. bietet ebenfalls seine Unterstützung an, um ggf. notwendigen Erweiterungen bzw. Ergänzungen in die IHE Community einzubringen“, so schließt die Stellungnahme.

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