Quelle: Ärzteblatt.de– Im Zuge des „Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG)“ des Bundesgesundheitsministeriums, welches derzeit als Referentenentwurf zur Kommentierung vorliegt, sollen sichere und medizinisch geeignet erscheinende gesundheitsbezogene Apps leichter von Ärzten verschrieben werden können. Patienten sollen so schneller Zugang zu innovativen digitalen Anwendungen als bisher erhalten, auch sollen Startups leichter auf den ersten Gesundheitsmarkt kommen. Kassen sollen ihren Versicherten leichter Apps zur individuellen Therapie- und Präventionsunterstützung anbieten können. Dieser Schritt wird von Seiten der Krankenkassen zwar grundsätzlich begrüßt. Vertreter, wie etwa der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands Martin Litsch, warnen jedoch nun vor hohen Folgekosten von Apps, die durch Ärzte verordnet werden.
Litsch verwies in diesem Zusammenhang auf die Konsequenzen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), welches bei Arzneimittel zu höheren und „überhöhten“ Preisen geführt habe. Wenn bei Apps nun hinzukomme, dass Hersteller angesichts schneller Produktzyklen jedes Jahr neue Anwendungen auf den Markt brächten, ohne Preisvereinbarungen, könnte sich dies spürbar auf die finanziellen Polster der gesetzlichen Krankenkassen auswirken. Litsch rechnete vor, dass bei drei Anbietern und einer geschätzen Verschreibungsquote von rund 25 Prozent jährliche Mehrkosten von knapp 2,5 Milliarden Euro auf die Krankenkassen zukommen könnten. Der Preis für digitale Gesundheitsanwendungen solle daher analog zum Hilfsmittelbereich in Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Anbietern festgelegt werden.
Neben den finanziellen Auswirkungen befürchten Vertreter der Kassen auch Gefahren für die Patienten und fordern eine verbindliche Regelung des Nachweises des Nutzens und der Unbedenklichkeit digitaler Gesundheitsprodukte. Dies gelte insbesondere für Anwendungen mit einem klaren diagnostischen oder therapeutischen Anspruch, die über reine Informationen hinausgingen. Nur wenn es einheitliche, verbindliche und transparente Regelungen für den Nutzennachweis gebe, würden die digitalen Produkte sinnvoll im Gesundheitswesen eingesetzt werden können.
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