Quelle: Ärzteblatt.de – Der Bundeseinheitliche Medikationsplan kann eine wichtige Hilfe bei der sicheren Medikamentenversorgung gerade bei chronisch kranken und älteren Menschen sein. Der Bundeseinheitliche Medikationsplan in digitaler Form bzw. der eMedikationsplan ist zukünftig Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Seit Januar 2021 haben gesetzlich versicherte Patienten einen Anspruch auf eine ePA. Die ePA wird von den Krankenkassen in digitaler Form bzw. als App angeboten.

Damit jedoch möglichst viele Menschen von dieser Errungenschaft profitieren können, muss nach Meinung der Initiative Medikationsplan schafft Überblick“ der Bundesarbeits­gemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) der Zugang zur ePA deutlich patientenorientierter gestaltet werden. Die notwendigen Schritte zur Beantragung und Aktivierung der ePA würden gerade für weniger technikaffine Personen hohe Hürden darstellen. So sei etwa die persönliche oder digitale Identifizierung als Voraussetzung zur Aktivierung der ePA mit einem hohen Aufwand verbunden, da Krankenkassen nur wenige Filialstandorte betreiben, so Claudia Schmidtke, Patientenbeauftragte der Bundesregierung und Schirmherrin der Initiative.

Schmidtke fordert daher „Der E-Medikationsplan als Teil der ePA enthält Daten über Medikamente samt Wirkstoff, Grund der Einnahme, Darreichungsform sowie Allergien und Unverträglichkeiten und ist für viele Patientinnen und Patienten lebenswichtig. Daher ist es entscheidend, dass alle Versicherten eine Patientenakte bei ihrer Krankenkasse so niedrigschwellig, barrierefrei und selbsterklärend wie möglich beantragen, aktivieren und nutzen können.“

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Initiative Medikationsplan schafft Überblick

 

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