Quelle: EHealthCom – Seit etwas über einem Jahr gibt es die Möglichkeit, Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) an Patienten zu verordnen. Mittlerweile sind 24 Anwendungen im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet. Davon sind die Hälfte bzw. 12 Anwendungen, die dem Bereich der psychischen Gesundheit zugeordnet werden können. Indikationen aus diesem Bereich bilden damit durchaus einen Schwerpunkt der bisher zugelassenen DiGA. Tatsächlich können DiGA für psychische Erkrankungen ganz unterschiedlich eingesetzt werden, z.B. für folgende Ziele:

  • zur Verringerung des Fortschreitens der Depression während der Wartezeit,
  • zur Vorbereitung auf und/oder Ergänzung zu einer Psychotherapie,
  • als Zugang zu einer Therapie für Personen in unterversorgten und ländlichen Gebieten,
  • als Zugangsalternative für Patient:innen mit Hemmung gegenüber einem persönlichen Gespräch mit Therapeut:innen,
  • gegebenenfalls als Ersatz einer Psychotherapie (z.B. in unterversorgten Gebieten)
  •  bei Patient:innen, die berufstätig und zeitlich eingeschränkt sind,
  • in der stationären Nachsorge im Rahmen des Entlassmanagements als Brücke zwischen der ambulanten und stationären Versorgung.
  • zur Überbrückung von Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz

Diese Aspekte und weitere Themen rund um digitale Unterstützungsangebote für die mentale Gesundheit hat nun der hybride Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) diskutiert, der in diesem Jahr unter dem Leitthema „Digitale Transformation und psychische Gesundheit“ stattgefunden hat.

Dabei wurde auf Seiten der Teilnehmer zunächst einmal deutlich, dass digitale Anwendungen zunehmend den Weg in die Versorgung finden, nicht zuletzt bedingt auch durch die COVID-19-Pandemie. Dabei spielten einserseits Videosprechstunden eine Rolle, andererseits aber auch zunehmend DiGA, die gegen Depressionen, Angststörungen, Tabakabhängigkeit etc. zum Einsatz kommen können.

Prof. Michael Landgrebe, Chefarzt der kbo-Lech-Magfall-Kliniken, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass einem breiten Einsatz von mobilen Anwendungen im Bereich Psychotherapie/Psychiatrie bisher vor allem eine unzureichende Evidenz, Qualitätsunterschiede und eine unklare Vergütungssituation entgegen gestanden hätten. Mit Einführung der DiGA seien nun aber neue Möglichkeiten geschaffen worden, die aktuelle Versorgungssituation  mittels digitaler gestützter Versorgungsprogramme zu verbessern. Denn mit Infrafttreten des DiGA-Verzeichnisses gäbe es nun erstmals zertifizierte bzw. offiziell zugelassene Anwendungen, die nach klaren Qualitätsstandards konzipiert bzw. auf den Markt gebracht würden, so Prof. Landgrebe.

Wie sieht der digitale Versorgungsalltag aus?

Videosprechstunden, online gestützte Programme und DiGA können eine wichtige Stütze bei der Versorgung psychisch kranker Menschen darstellen. Dipl.-Psych. Otto Willich aus Wilhelmshaven berichtete auf dem Kongress in diesem Zusammenhang von seiner Erfahrung mit dem Einsatz einer Online-Anwendung bei 90 Patienten mit Depressionen in einer Tagesklinik. Willich berichtete, dass das interaktive Therapieprogramm des Anbieters Servier flexibel auf die Reaktionen des Nutzers eingehen könne. Nutzer würden anhand von zehn Modulen aus dem Bereich der kognitiven Verhaltenstherapie bei ihrer Behandlung unterstützt. Die Verknüpfung von Online-Programm und persönlichen Sitzungen vor Ort mit einem Therapeuten ergänzten sich nach Willichs Erfahrung gut und verbesserten auch insgesamt die Therapeuten-Patienten-Beziehung: „Die Patienten erleben es als eine besondere Art von Zuwendung, wenn der Therapeut zusätzlich zu den anderen Maßnahmen das Therapieprogramm als Ergänzung empfiehlt und in die Behandlung integriert.“

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Bildquelle

  • Frau sitzend mit Gespenst hinter ihr: mohamed_hassan, pixabay.com